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(Inhaltliche Abweichungen von der WO-DJB sind kursiv gesetzt)
Eine Änderung bzw. Anpassung der Altersklassen auf Antrag der ordentlichen DJB-Mitglieder ist
grundsätzlich nur nach einer Laufzeit von 4 Jahren jeweils im Jahr der Olympischen Sommerspiele
möglich. Ändern IJF und/oder EJU innerhalb dieser Olympiade Altersklassen, kann als Ausnahme von
dieser Regelung auch eine NJV-Anpassung auf Antrag des
NJV-Präsidiums erfolgen.
3.1.1 Es werden nachfolgende Altersklassen für den Bereich dieser WO definiert.
| i) |
Nachwuchsbereich |
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männliche / weibliche Jugend unter 11 Jahren: |
8 - 10 Jahre |
(U11 m/w) |
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männliche / weibliche Jugend unter 14 Jahren: |
11 - 13 Jahre |
(U14 m/w) |
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Männer/Frauen unter 17 Jahren |
14 - 16 Jahre |
(U17 m/w) |
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Frauen unter 20 Jahren |
16 - 19 Jahre |
(U20 w) |
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Männer unter 20 Jahren |
17 - 19 Jahre |
(U20 m) |
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| ii) |
Erwachsenenbereich |
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Frauen/Männer |
ab 17 Jahre |
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| iii) |
Frauen/Männer Ü30 |
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Frauen: Altersklassen |
30-34 Jahre
35-39 Jahre
40-44 Jahre
45-49 Jahre
50-54 Jahre
55-60 Jahre
über 60 Jahre |
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Männer: Altersklassen |
30-34 Jahre
35-39 Jahre
40-44 Jahre
45-49 Jahre
50-54 Jahre
55-60 Jahre
60-64 Jahre
über 65 Jahre |
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3.1.2 Stichtag für die Altersklasseneinteilung ist der 1.1. des Jahres, in dem der Athlet das festgelegte Alter vollendet.
3.1.3 Für offizielle NJV-Veranstaltungen kann der/die
Landesjugendleiter/in bzw. der/die Sportreferent/in Ausnahmen zulassen.
3.1.4 Die Wettkämpfe der U11 und der U14 liegen in Verantwortung des Landesverbandes.
Meisterschaften sind für die U14 bis Landesebene,
für die U11 bis Bezirksebene zulässig.
3.1.5 Die Altersklasseneinteilung ist bindend. Ausnahmen kann in begründeten Einzelfällen (z.B. Sichtungsturnier) nur das NJV-Präsidium auf Antrag des zuständigen NJV-Fachreferenten zulassen.
Eine Änderung bzw. Anpassung der Gewichtsklassen auf Antrag der ordentlichen DJB-Mitglieder ist
grundsätzlich nur nach einer Laufzeit von 4 Jahren jeweils im Jahr der Olympischen Sommerspiele möglich.
Ändern IJF und/oder EJU innerhalb dieser Olympiade Gewichtsklassen, kann als Ausnahme von dieser Regelung
auch eine Anpassung auf Antrag des DJB-Präsidiums erfolgen.
3.2.1 In den verschiedenen Altersklassen gelten nachfolgende Gewichtsklassen:
Männlicher Bereich
| a) |
U 11 |
Einzel |
Einteilung in gewichtsnahe Gruppen (z.B. 5er-Pools) |
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Mannschaft |
-24, -26, -28, -30, -32, -35, -38, +38 kg |
| b) |
U 14 |
Einzel |
-31, -34, -37, -40, -43, -46, -50, -55, -60, +60 kg |
|
|
Mannschaft |
-34, -37, -40, -43, -46, -50, -55, +55 kg |
| c) |
U 17 |
Einzel |
-43, -46, -50, -55, -60, -66, -73, -81, -90, +90 kg |
|
|
Mannschaft |
-46, -50, -55, -60, -66, -73, +73kg |
| d) |
U 20 |
|
-55, -60, -66, -73, -81, -90, -100, +100 kg |
| e) |
Männer/Männer Ü30 |
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-60, -66, -73, -81, -90, -100, +100 kg |
Weiblicher Bereich
| a) |
U 11 |
Einzel |
Einteilung in gewichtsnahe Gruppen (z.B. 5er-Pools) |
|
|
Mannschaft |
-24, -26, -28, -30, -32, -35, -38, +38 kg |
| b) |
U 14 |
Einzel |
-30, -33, -36, -40, -44, -48, -52, -57, -63, +63 kg |
|
|
Mannschaft |
-33, -36, -40, -44, -48, -52, -57, +57 kg |
| c) |
U 17 |
Einzel |
-40, -44, -48, -52, -57, -63, -70, -78, +78 kg |
|
|
Mannschaft |
-44, -48, -52, -57, -63, -70, +70 kg |
| d) |
U 20 |
|
-44, -48, -52, -57, -63, -70, -78, +78 kg |
| e) |
Frauen/Frauen Ü30 |
|
-48, -52, -57, -63, -70, -78, +78 kg |
3.2.2 In den Klassen Frauen und Männer gelten die jeweils international gültigen Gewichtsklassen. Der Start ist bei Einzelmeisterschaften und -turnieren nur in der dem tatsächlichen Gewicht entsprechenden Gewichtsklasse zulässig. (Beispiel: für den Start in der Gewichtsklasse bis 66 kg muss das Körpergewicht mindestens 60,1 kg betragen und darf 66 kg nicht überschreiten. Bei Dezimalanzeigen wird nur die erste Stelle nach dem Komma berücksichtigt.
Bei Abweichungen des tatsächlichen Gewichts von nicht mehr als einer Gewichtsklasse nach oben zur Gewichtsklasse in der die Qualifikation erfolgte, können die Kämpfer/innen bis zur Landesebene in der höheren Gewichtsklasse starten.
3.2.3 Die Zusammenlegung von Gewichtsklassen ist im Nachwuchsbereich nicht zulässig.
3.2.4 Bei Mannschaftsmeisterschaften im Nachwuchsbereich sind der Start und das Wiegen in der nächst höheren Gewichtsklasse zulässig; das Einwiegen in eine höhere Gewichtsklasse ist dann auf der Wiegeliste besonders zu vermerken. In jeder Gewichtsklasse können bis zu zwei Kämpfer je Mannschaft eingewogen werden, die untereinander ausgewechselt werden dürfen. Das Wechseln in die nächst höhere Gewichtsklasse ist ebenfalls zulässig, jedoch nur, wenn der betreffende Kämpfer in der seinem tatsächlichen Gewicht entsprechenden Klasse eingewogen wurde.
Eine Mannschaft muss in allen Altersklassen (Nachwuchs) mindestens die Hälfte (aufgerundet) der Gewichtsklassen besetzen.
3.2.5 Zusatzregelung zu den Alters- und Gewichtsklassen im Nachwuchsbereich: Bei Einzelturnieren kann die sportliche Leitung beim Wiegen in der untersten und obersten Gewichtsklasse das tatsächliche Körpergewicht ermitteln lassen und im Bedarfsfall eine untere oder obere Gewichtsklasse hinzufügen.
Maßgeblich für die Altersklasseneinteilung ist der Jahrgang, nicht das Alter.
3.2.6 Mindestgewicht bei Mannschaftsmeisterschaften/-turnieren im Nachwuchsbereich:
U14w: Klasse bis 33 kg: mehr als 28 kg, Klasse über 57 kg: mehr als 52 kg
U14m: Klasse bis 34 kg: mehr als 28 kg, Klasse über 55 kg: mehr als 50 kg
U17w: Klasse bis 44 kg: mehr als 36 kg, Klasse über 70 kg: mehr als 63 kg
U17m: Klasse bis 46 kg: mehr als 40 kg, Klasse über 73 kg: mehr als 73 kg
3.2.7 Bei Einzelmeisterschaften und Turnieren ist der Start nur in einer Gewichtsklasse zulässig.
3.2.8 Werden Veranstaltungen im Poolsystem durchgeführt (s. Anhang), so ist es möglich, Teilnehmer mit ähnlichem Gewicht in Gruppen zusammenzufassen. Dabei ist, für den Gewichtsbereich, sich an den bestehenden Gewichtsklassen für diese Altersklasse zu orientieren.
Grundsätzlich gelten folgende effektive Kampfzeiten:
| U 11 m/w |
2 Minuten |
| U 14 m/w |
3 Minuten |
| U 17 m/w |
4 Minuten |
| U 20 m/w |
4 Minuten |
| Frauen |
5 Minuten |
| Männer |
5 Minuten |
| M+F Ü30: 30-59 |
3 Minuten |
| M+F Ü30: 60- |
2 Minuten |
3.4.1 Bei offiziellen Veranstaltungen sind nur Judoka teilnahmeberechtigt, die über ihren Verein einem Landesverband angehören und mindestens den 7. Kyu besitzen. Bei Veranstaltungen der Altersklassen U11 ist die Mindestgraduierung der 8. Kyu.
Die Mindestgraduierung bei den Deutschen Kata Meisterschaften ist der 3. Kyu.
3.4.2 Jeder Teilnehmer/jede Teilnehmerin an einer Veranstaltung muss im Besitz eines gültigen DJB-Mitgliedsausweises sein, der mit der gültigen Beitragsmarke versehen ist. Der Mitgliedsausweis muss beim Wiegen vorliegen.
3.4.3 Hinsichtlich der Startberechtigung in der Liga gelten die Regelungen gem. Teil 4 dieser Ordnung.
3.4.4 Bei Mannschaftsmeisterschaften des Nachwuchsbereichs können sich pro Altersklasse bis zu zwei Vereine eines Landesverbandes zu einer Kampfgemeinschaft zusammenschließen. Kampfgemeinschaften müssen bei der ersten Qualifikationsrunde als solche teilgenommen haben. Alternativ ist auch die Hinzunahme von bis zu drei Fremdstartern aus anderen Vereinen des gleichen Landesverbandes zulässig, die bis zum Zeitpunkt der ersten Qualifikationsrunde gemeldet sein müssen.
3.4.5 Alle DJB-Kader (D/C, C, B, A) dürfen bei Einzelmeisterschaften in höheren Altersklassen starten.
3.4.6 Die beim DJB angestellten haupt- und nebenamtlichen Trainer/innen haben kein Startrecht.
3.5.1 Ausländer und Staatenlose, die ihren Wohnsitz seit mindestens einem Jahr in Deutschland haben und Mitglied eines dem DJB angeschlossenen Vereins sind, sind bei offiziellen NJV-Veranstaltungen startberechtigt.
3.5.2 Ausländer die eingebürgert wurden oder eine doppelte Staatsangehörigkeit besitzen, werden für die Dauer von zwei Jahren bei nationalen Einzelmeisterschaften sowie für internationale Einsätze der Nationalmannschaft gesperrt, wenn sie für ein anderes Land als Deutschland an den Start gehen.
3.6.1 Bei einem Wechsel der Startberechtigung tritt bis zur Einzelstartberechtigung für den neuen Verein eine Wartezeit von 3 Monaten in Kraft. Sie beginnt mit dem Tag, an dem der Startrechtwechsel gegenüber dem Vereinsvorstand des alten Vereins erklärt wird und endet nach Ablauf der Frist mit dem Tage, der in seiner zahlenmäßigen Bezeichnung dem Tag des Austritts entspricht, spätestens aber zum 31.12. des laufenden Jahres.
3.6.2 In den Altersklassen U17 und jünger entfällt die Wartezeit bei gleichzeitigem Wechsel des Vereins und des 1. Wohnsitzes. Beides ist nachzuweisen.
3.6.3 Die Startberechtigung in der Landesverbands-Mannschaft ist immer entsprechend der Verbandszugehörigkeit des neuen Vereins gegeben und an diese gebunden; sie unterliegt keiner Sperrfrist.
3.6.4 Nach Ablauf der allgemeinen Sperre von drei Monaten (soweit diese mangels gleichzeitigem Wohnsitz- und Vereinswechsels überhaupt greift) ist eine Mannschaftsstartberechtigung für den neuen Verein unter Anrechnung auf dessen Fremdstarterkontingent bzw. für einen dritten Verein zulässig. Eine Freigabe durch den alten Verein ist nicht erforderlich.
3.7.1 Meldungen zu Veranstaltungen werden durch den Verein oder die Gliederung abgegeben.
3.7.2 Meldungen zu Landesmeisterschaften erfolgen bezirksweise durch die zuständigen Bezirksreferenten, die auch das Meldegeld entrichten.
Meldungen zu Bezirksmeisterschaften erfolgen kreisweise durch die zuständigen Kreisreferenten, die auch das Meldegeld entrichten.
Bei Landes- und Bezirksmeisterschaften, die ohne vorherige Qualifikation durchgeführt werden, erfolgt die Meldung durch die Vereine.
Eine ordnungsgemäße Meldung hat unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsjahr, Gewichtsklasse, Verein, und Bezirk bzw. Kreis zu erfolgen.
Zu Landes- oder Bezirksmeisterschaften gesetzte Athleten werden nicht durch die Qualifikationsebene gemeldet, sondern durch den zuständigen Referenten
der Meisterschaft erfasst.
3.7.3 Die Höhe des Meldegeldes wird in der Ausschreibung festgelegt. Die Meldegelder für die jeweiligen offiziellen Veranstaltungen werden vom Verbandstag bzw. von den Bezirkstagen beschlossen.
3.7.4 Sofern bei Veranstaltungen Nachmeldungen zugelassen werden, kann der Veranstalter für diese ein um bis auf das Doppelte erhöhtes Meldegeld festlegen.
3.7.5 Die Ausschreibung der DEM Ü30 regelt die spezifischen Verfahrensweisen hinsichtlich Meldung, Meldegeld, Gewichtsklassen, Kampfmodus, sportlicher Leitung und Kampfrichtern.
3.8.1 Einzelwettbewerbe:
3.8.1.1 Die Beschickung der Norddeutschen Meisterschaften erfolgt in der Reihenfolge der Platzierung der Landesmeisterschaft gemäß der Quotierung der Gruppe Nord.
3.8.1.2 Die Beschickung der Landesmeisterschaft erfolgt in der Reihenfolge der Platzierung der Bezirksmeisterschaft gemäß der Quotierung des NJV (vier Teilnehmer je Bezirk)
3.8.1.3 Die Beschickung der Bezirksmeisterschaften erfolgt in der Reihenfolge der Platzierung der Kreismeisterschaften gemäß der Quotierung der Bezirke.
3.8.1.4 Alle DJB-Kader (DC, C, B, A) und Jugendnationalkämpfer können grundsätzlich für die Landes- und Bezirksmeisterschaften gesetzt werden, ebenfalls die NJV-Kadermitglieder. Die Entscheidung wird durch auf Empfehlung des für die Altersklasse
zuständigen Landestrainers durch die Jugendleitung, bzw. den/die Sportreferenten/in getroffen.
Erfolgt ein Start bei einer Meisterschaft unter der Setzebene, so gelten die üblichen Qualifikationskriterien.
3.8.1.5 Die Auslosung für eine Altersklasse erfolgt am Wettkampftag für alle Gewichtsklassen gemeinsam. Dieses ist bei offenen Veranstaltungen nach Vereinen, bei Qualifikationsmeisterschaften nach Bezirken, bzw. Kreisen vorzunehmen.
3.8.1.6 Gesetzte Kämpfer/innen bestreiten einen Vorkampf gegen eine/n der Drittplazierten aus einem andern Bezirk. Bei freien Listenplätzen der anderen Bezirke kann ein/e Gesetzte/r diesen Startplatz einnehmen. Die Vorkämpfe und die Einnahme der Positionen werden am Wettkampftag ausgelost.
3.8.1.7 Kämpfer/innen, die auf Grund von Übergewicht eine Klasse höher starten, bestreiten einen Vorkampf gegen eine/n der Drittplazierten aus dem eigenen Bezirk. Bei freien Listenplätzen des eigenen Bezirkes kann ein/e Gesetzte/r diesen Startplatz einnehmen. Die Vorkämpfe und die Einnahme der Positionen werden am Wettkampftag ausgelost.
3.8.2 Mannschaftswettbewerbe:
3.8.2.1 Die Beschickung der Norddeutschen Meisterschaften erfolgt in der Reihenfolge der Platzierung der Landesmeisterschaft gemäß der Quotierung der Gruppe Nord.
3.8.2.2 Jeder Bezirksfachverband kann vier Mannschaften zu den Landesmeisterschaften entsenden.
3.8.2.3 Bei Meisterschaften mit vorgeschalteter Qualifikation wird in den Bezirken die Beschickung durch die SportreferentenInnen, bzw. Bezirksjugendleitungen in eigener Zuständigkeit geregelt.
3.8.2.4 Wird ein Mannschaftswettbewerb als Liga durchgeführt, so wird diese durch Abschnitt 4. (Liga) dieser WO geregelt.
3.9.1 DJB-Berufungen haben allen anderen Veranstaltungen gegenüber Vorrang.
NJV-Berufungen haben gegenüber Veranstaltungen der Untergliederungen Vorrang.
3.9.2 Ist ein Judoka wegen einer Berufung an der Teilnahme an Qualifikationswettkämpfen verhindert, so gilt:
a) im Nachwuchsbereich kann der/die Landesjugendleiter/in die Startberechtigung für den nächst höheren Qualifikationswettkampf erteilen.
b) Im Erwachsenenbereich kann der/die Sportreferent/in die Teilnahme an weiteren Qualifikationswettkämpfen regeln.
3.10 Wiegen
3.10.1 Das Wiegen muss auf geeichten Waagen (Dezimal-, Neigungs- oder elektronischen Waagen) mit gültiger Eichmarke vorgenommen werden. Der Ausrichter hat bei offiziellen Veranstaltungen für mindestens zwei Waagen zu sorgen.
3.10.2 Die Teilnehmer müssen mindestens eine Stunde vor dem offiziellen Wiegen die Möglichkeit haben, ihr Gewicht zu überprüfen. Die Wiegezeit ist einzuhalten. Teilnehmer, die die Wiegezeit nicht einhalten, verlieren das Anrecht auf den Start.
3.10.3 Bei Mannschaftskämpfen ist vor Wiegebeginn eine Wiegeliste der Teilnehmer und der Ersatzleute abzugeben. Nach dem Wiegen wird die Liste beim Hauptlistenführer hinterlegt. Er hat die Wiegeliste mit der vom Mannschaftsführer überreichten Mannschaftsaufstellung im Hinblick auf die Gewichtsklasseneinteilung zu vergleichen.
3.10.4 Das Wiegen weiblicher Teilnehmer muss durch weibliche Personen, das Wiegen männlicher Teilnehmer durch männliche Personen durchgeführt werden. Die Anwesenheit von Personen des anderen Geschlechts beim Wiegen ist verboten.
3.10.5 Bei Poolturnieren werden die Teilnehmer einheitlich, z.B. in Judohose und T-Shirt, gewogen.
3.11.1 Bei allen Veranstaltungen muss die medizinische Betreuung sichergestellt werden. Ab Gruppenebene muss ein Arzt oder Rettungssanitäter anwesend sein.
3.11.2 Verletzungen
Die sportliche Leitung bzw. der Arzt kann bei offensichtlicher Kampfunfähigkeit eines Judoka den Kampf beenden lassen.
3.12.1 Mattenfläche
Die Mindestgröße der Wettkampffläche beträgt bei
| U11 m/w: |
5m x 5m |
Sicherheitsfläche 2m |
Zwischenraum 3m |
| U14 m/w: |
5m x 5m |
Sicherheitsfläche 3m |
Zwischenraum 3m |
| U17 m/w: |
6m x 6m |
Sicherheitsfläche 3m |
Zwischenraum 3m |
3.12.2 Judogi
Ab Gruppenebene dürfen die Männer / Frauen unter 17 Jahren ein Vereins-, ein Leistungs- und ein Kaderabzeichen am Judogi tragen.
Im Übrigen gelten die Werberichtlinien des DJB.
3.12.3 Shime-waza
Bei der U11 und U14 sind alle Würgetechniken verboten.
3.12.4 Kansetsu-waza
3.12.4.1 Bei der U11 sind alle Hebeltechniken verboten.
3.12.4.2 Bei der U14 sind alle Hebeltechniken im Stand und vom Stand zum Boden verboten.
3.12.4.3 Bei der U14 gilt die Wirkung einer Hebeltechnik als
deutlich genug, wenn die Technik einwandfrei angesetzt ist (wobei
der gehebelte Arm fixiert und unter Kontrolle sein muss). In diesem
Fall soll der Kampfrichter „Ippon“ ansagen, auch wenn der
Gehebelte nicht aufgibt.
3.12.5 Tachi-waza
3.12.5.1 Bei der U11 ist Tani-otoshi verboten.
3.12.5.2 Bei der U11 und U14 sind verboten:
a) Beinfass-Techniken als Angriffstechniken (wie z.B. Kata-ashi-dori, Ryo-ashi-dori, Morote-gari, Koshiki-daoshi und deren Varianten)
b) Techniken, die auf einem oder beiden Knien angesetzt werden
c) Abtauchtechniken
d) Der Griff in und um den Nacken (mit oder ohne Jacke)
e) Der Griff über die Schulter oder über den Arm auf den Rücken
f) Gegendrehtechniken gegen einbeinige Eindrehtechniken (z.B. Uchi-matagaeshi) werden in der U11 und U14 nicht bewertet.
3.12.5.3 Die „5-Sekunden-Regelung“ findet in der U11 und U14
keine Anwendung.
3.12.6 Bestrafungen
Bei der U11 und U14 wird jede verbotene Handlung mit Matte oder je nach Situation mit Sono-mama unterbrochen und dem zuwiderhandelnden Kämpfer
wird die verbotene Handlung erklärt. Eine Bestrafung mit Shido erfolgt erst im Wiederholungsfalle.
Ausnahmen sind die verletzungsgefährlichen Handlungen, die mit Hansokumake zu bestrafen sind. Hier erfolgt die Bestrafung bereits beim ersten Mal.
3.12.7 Wettkampfausschluss nach Diving
In den Altersklassen U17 und jünger werden Kämpfer, die wegen der Ausführung oder des Versuchs der Ausführung solcher Techniken wie Uchimata,
Harai-goshi etc. durch das Beugen nach vorn und unten, wobei der Kopf zuerst in die Tatami „taucht“, mit Hansoku-make bestraft wurden, zu ihrem
eigenen Schutz aus dem weiteren Wettbewerb ausgeschlossen
3.13.1 Bei offiziellen Veranstaltungen im Bereich des DJB darf unter folgenden Bedingungen Werbung betrieben werden:
3.13.1.1. Die Wettkampfbekleidung des Kämpfers darf auf der Jacke höchstens drei Werbeaussagen bzw. Logos der Hersteller tragen. Wenn das Logo des Herstellers auf dem Schulterstreifen verwendet wird, ist eine maximale Größe von 25 x 5 cm möglich. Beide Schulterstreifen können das Logo des Herstellers tragen. Die zweite und dritte Werbeaussage ist auf den Ärmeln anzubringen. Ihre maximale Größe beträgt 10 x 10 cm pro Werbeaussage. Die Werbung auf den Ärmelseiten kann unterschiedlich sein.
Davon ausgenommen sind die Herstellerangaben und das Logo des Welt- und Europaverbandes auf dem unteren Jackenrand.
3.13.1.2. Die Wettkampfbekleidung des Kämpfers darf auf der Hose höchstens eine Werbeaussage des Herstellers in der maximalen Größe von 25 cm² haben.
3.13.1.3. Auf dem Rücken der Wettkampfbekleidung kann der Name des Kämpfers aufgebracht werden. Die Höhe der Buchstaben darf höchstens 7 cm, die Gesamtlänge höchstens 30 cm betragen. Der Name muss 4 cm unterhalb des Kragenrandes angebracht werden.
Auf dem Rücken kann weiterhin der Name des Vereins oder die Gewichtsklasse angebracht werden und darf die Größe 30 x 15 cm nicht überschreiten. Die Werbung in der Größe von 30 x 15 cm gehört dem Veranstalter. Diese Aussage steht direkt unter der Vereins/Gewichtsklasse.
3.13.1.4. Auf der Vorderseite der Wettkampfbekleidung ist keine Werbung zugelassen. Lediglich Vereins-, Kader oder Leistungsabzeichen sind in der üblichen Form und Größe zugelassen.
3.13.2. Für den Bereich der Bundesliga gelten gesonderte Werberichtlinien.
3.13.3 Unzulässige Werbung ist:
3.13.3.1. Werbung für Sexartikel, Tabakwaren und Alkohol.
3.13.3.2. Werbung unmittelbar am Körper
3.13.3.3. Werbung, die dem Zweck und den Zielen des DJB widersprechen.
3.13.4 Verstöße gegen diese Bestimmungen sind durch Ausschluss von der Wettkampfveranstaltung zu ahnden. Wird der Verstoß erst nach dem Wettkampf festgestellt, ist die DJB-Rechtsordnung anzuwenden.
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