Niedersächsischer Judoverband e.V.
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Wettkampfordnung (WO)

des 

Niedersächsischen Judo-Verbandes e.V. (NJV)

gültiger Stand nach Ergänzungen vom 12.11.2008

 

1 Allgemeiner Teil
1.1 Regelungsbereich der Ordnung
1.2 Die Gremien des Sportverkehrs

2 Gliederung des Sportverkehrs
2.1 Wettkampfebenen
2.2 Veranstaltungen
2.3 Ausschreibung
2.4 Ehrenpreise
2.5 Bewerbung und Ausrichtung
2.6 Sportliche Leitung
2.7 Meldepflicht von Veranstaltungen
2.8 Kampfregeln
2.9 Wettkampfsystem
2.10 Kampfrichter

3 Sportverkehr
3.1 Altersklassen
3.2 Gewichtsklassen:
3.3 Wettkampfzeiten
3.4 Teilnahmeberechtigung
3.5 Ausländerstart
3.6 Startrechtwechsel
3.7 Meldungen
3.8 Beschickungsmodus
3.9 Berufungen
3.10 Wiegen
3.11 Erste Hilfe
3.12 Sonderregelungen Nachwuchsbereich
3.13 Werbung

4 Ligen
4.1 Grundsatz
4.2 Saison
4.3 Wettkampfebenen
4.4 Veranstaltungen
4.5 Judogi
4.6 Ausschreibung
4.7 Ehrenpreise
4.8 Bewerbung und Ausrichtung
4.9 Sportliche Leitung
4.10 Veranstaltungstermine
4.11 Wettkampfsystem
4.12 Kampfrichter
4.13 Gewichtsklassen
4.14 Teilnahmeberechtigung
4.15 Ausländerstart
4.16 Startrechtwechsel
4.17 Meldungen
4.18 Auf- und Abstieg
4.19 Wiegen
4.20 Erste Hilfe
4.21 Sonderregelungen Liga

5 Anti-Doping-Bestimmungen

6 Sanktionen

7 Schlussbestimmung

ANHANG

Musterausschreibung

Vertragliche Rahmenbedingungen

Offizielle Wettkampfsysteme des NJV § 2.9.1

Losschema für 16 Mannschaften bei fünf Kampftagen

Losschema für 9 Mannschaften bei vier Kampftagen

NJV-Losschemavorlage

 

1. Allgemeiner Teil

Diese Wettkampfordnung (WO-NJV) regelt den gesamten Sportverkehr innerhalb des Niedersächsischen Judo Verbandes e.V. (NJV) verbindlich.
Grundlage dieser Ordnung ist die Wettkampfordnung (WO) des Deutschen Judo-Bundes e.V. (DJB).

Die Gremien des Sportverkehrs innerhalb des Niedersächsischen Judo Verbandes ergeben sich aus der NJV-Satzung.
Die Zusammensetzung und Aufgabenbereiche dieser Gremien sind in der Satzung verankert und in der Geschäfts-, und Verwaltungsordnung des NJV (GVO) beschrieben.
2. Gliederung des Sportverkehrs

(Inhaltliche Abweichungen von der WO-DJB sind kursiv gesetzt)
Der Sportverkehr des NJV wird in folgende Ebenen untergliedert:
  1. Landesebene

  2. Bezirksebene
    2.1. Bezirk Braunschweig:

    Braunschweig, Göttingen, Goslar, Salzgitter, Helmstedt, Peine, Northeim, Osterode, Wolfenbüttel, Gifhorn, Wolfsburg

    2.2. Bezirk Hannover:

    Hannover, Nienburg, Holzminden, Hildesheim, Diepholz, Hameln-Pyrmont, Schaumburg

    2.3. Bezirk Lüneburg-Stade:

    Stade-Cuxhaven, Harburg-Land, Ostheide, Rotenburg-Verden-Osterholz, Soltau-Fallingbostel, Celle

    2.4. Bezirk Weser-Ems:

    Wilhelmshaven, Wesermarsch, Aurich, Oldenburg, Leer, Ammerland, Osnabrück-Stadt, Osnabrück-Land, Friesland, Delmenhorst, Wittmund, Emden, Gr. Bentheim, Vechta, Emsland, Cloppenburg

  3. Kreisebene
  4. Kreise und kreisfreie Städte können sich zu Arbeitskreisen zusammenschließen.

2.2.1 Offizielle Veranstaltungen sind solche, die vom DJB, den Gruppen, den Landesverbänden und deren Gliederungen veranstaltet werden.

2.2.2 Der NJV veranstaltet folgende Meisterschaften:

a) Landes-Einzelmeisterschaften U14m/w , U17 m/w, U20m/w ; Männer/Frauen

b) Landes-Vereinsmannschaftsmeisterschaften U14m/w, U17m/w, Frauen

c) Landes-Vereins-Mannschaftsmeisterschaften Männer / Frauen (Liga)

d) Landes-Kata-Meisterschaften

Die Gliederungen führen in ihrem Bereich entsprechende Qualifikationsveranstaltungen durch, die auch unter die offiziellen Veranstaltungen des NJV fallen.

Die Qualifikationsebenen werden unter Berücksichtigung der LSB-Rahmenkonzeption durch den Verbandsbeirat festgesetzt und auf der NJV-Terminplankonferenz für das Folgejahr entsprechend berücksichtigt.

2.2.3 Weitere Veranstaltungen des NJV:

a) Vergleichskämpfe

b) Genehmigte Landesturniere

c) Genehmigte Turniere der Gliederungen

d) Ranglistenturniere

e) Kämpfe der Landesauswahlmannschaften

2.3.1 Alle offiziellen Veranstaltungen sind in geeigneter Form zu veröffentlichen.

2.3.2 Der zuständige Referent einer offiziellen Veranstaltung muss die Ausschreibung vor einer Veröffentlichung prüfen.

2.3.3 Die Ausschreibung muss mindestens die in der Musterausschreibung (s. Anhang) aufgeführten Inhalte enthalten.

2.4.1 Bei Einzelmeisterschaften erhalten die ersten vier jeder Gewichtsklasse Medaillen, die nach Möglichkeit Art und Datum der Veranstaltung dokumentieren

2.4.2 Bei Mannschaftsmeisterschaften erhält jede/r Kämpfer/in der zwei erstplazierten Mannschaften eine Medaille. Die Stückzahl dieser Ehrenpreise ist auf maximal 10 je Mannschaft festgelegt. Der Niedersächsische Mannschaftsmeister erhält den Wanderpreis des NJV, der nach dreimaligem Gewinn in seinen Besitz übergeht. Die ersten vier Mannschaften erhalten Mannschaftsurkunden und jede/r Kämpfer/in erhält eine Einzelurkunde.

2.4.3 Zusätzliche Ehrenpreise können vergeben werden.

2.4.4 Die Vergabe von Ehrenpreisen für Meisterschaften der Gliederungen regeln die Gliederungen eigenständig.

2.5.1 Bewerbungen um die Ausrichtung von NJV-Veranstaltungen sind an die NJV-Geschäftsstelle zu richten.

2.5.2 Über die Vergabe der Ausrichtung entscheiden die zuständigen Referenten.

2.5.3 Die Übertragung einer Veranstaltung muss in einem schriftlichen Vertrag (s. Anhang) festgelegt werden; dieser muss die Leistungen des NJV und des Ausrichters fixieren.

2.5.4 Der NJV kann die Rechte an den Veranstaltungen an eine dritte Partei übertragen, die dann Vertragspartner des Ausrichters wird.

2.5.5 Die Vergabe von Meisterschaften in den Gliederungen regeln die Gliederungen eigenständig.

2.6.1 Die sportliche Leitung bei offiziellen NJV-Veranstaltungen erfolgt im Jugendbereich durch den/die Landesjugendleiter/in , im Erwachsenenbereich durch den/die Sportreferenten/in und im Bereich der Liga durch den/die Hauptkampfrichter/in. Die Aufgabe kann delegiert werden.

2.6.2 Bei Veranstaltungen der Gliederungen erfolgt die sportliche Leitung durch den/die jeweils zuständigen Referenten der Gliederungen.

2.6.3 Der/die sportliche Leitung muss während der gesamten Veranstaltung anwesend sein.

2.6.4 Er/Sie ist verantwortlich für die Organisation und Durchführung der jeweiligen Veranstaltung

2.6.5 Er/Sie ist insbesondere dafür verantwortlich, dass die Wettkampfstätte sich in einem regelgerechten Zustand befindet und die Voraussetzungen dieser WO erfüllt sind.

2.6.6 Sollte dies nicht der Fall sein und auch in einem angemessenen Zeitraum nicht herzustellen sein, entscheidet die sportliche Leitung unter Anhörung des leitenden Kampfrichters sowie eines Vertreters des Ausrichters, ob die Veranstaltung stattfinden kann oder abzubrechen ist.

2.7.1 Der Sportverkehr mit ausländischen Organisationen ist nur zulässig, wenn diese über ihren Dachverband der IJF angehören.

2.7.2 Offene nationale oder internationale Turniere (Veranstaltungen des DJB), die in der Bundesrepublik stattfinden, unterliegen der DJB-Wettkampfordnung. Veranstaltungen des NJV der NJV-Wettkampfordnung.

2.7.3 Veranstaltungen, die von Kreisen oder Bezirken auf Landesebene durchgeführt werden, und im Terminplan terminlich berücksichtigt werden sollen, bedürfen bis zur Terminplankonferenz der Genehmigung durch die zuständigen NJVSportreferenten/innen, bzw. die NJV-Jugendleitung.

2.7.4 Alle genehmigten Veranstaltungen der Gliederungen sind bis zum Ende des dritten Quartals des Vorjahres dem zuständigen NJV-Referenten zu melden, um im NJV-Terminplan eingearbeitet zu werden.

2.7.5 Genehmigte Veranstaltungen auf Landesebene genießen absoluten Terminschutz für die beteiligten Altersklassen. Sofern zwei Veranstaltungen an einem Tag stattfinden, ist dieses nur möglich, wenn ein Doppelstart nicht davon betroffen wird.

2.8.1 Alle Veranstaltungen werden auf der Grundlage der jeweils gültigen DJB-Wettkampfregeln durchgeführt. Dies sind die IJF-Wettkampfregeln, ergänzt durch die Kommentare des DJB.

2.8.2 Bei allen NJV-Veranstaltungen kann in blauen und weißen Judogi gekämpft , es sei denn, die Ausschreibung enthält eine abweichende Regelung.

2.8.3 Für die Altersklassen im Nachwuchsbereich gelten ergänzende Sonderbestimmungen im Rahmen dieser WO.

2.8.4 Die Wettkampfmatte muss auf Landesebene ab Altersklasse U20 eine Größe von mindestens 6x6 m und eine Sicherheitsumrandung von 3 m haben. Die gemeinsame Sicherheitsfläche zwischen zwei Matten beträgt mindestens 3 m, Abstände zum festen Gegenstand zusätzlich 0,5 m. Ab Gruppenebene mindestens 7x7 m Mattengröße, Sicherheitsumrandung 3 m; Abstand zum festen Gegenstand zusätzlich 0,5 m.

2.9.1 Bei allen offiziellen Veranstaltungen wird nach den gültigen NJV-Wettkampfsystemen gekämpft. Das System ist in der Ausschreibung festzulegen (siehe Anhang).

2.9.2 Bei Mannschaftskämpfen wird im Einzelkampf bei Gleichstand der Wertungen Unentschieden gegeben.
Unentschieden im Mannschaftskampf wird nur bei Gleichstand von Siegpunkten und Wertungspunkten gegeben.
Sofern ein Sieger ermittelt werden muss (KO-Runde), wird folgendermaßen verfahren:

a) wenn nur ein Einzelkampf unentschieden endete, so wird dieser wiederholt,

b) wenn mehrere Einzelkämpfe unentschieden endeten, so wird einer von diesen ausgelost und wiederholt,

c) wenn kein Einzelkampf unentschieden endete, so werden drei Stichkämpfe in auszulosenden Gewichtsklassen durchgeführt. Gewichtsklassen, die von beiden Mannschaften nicht besetzt waren, nehmen an dieser Auslosung nicht teil.
Vor der Auslosung ist eine Mannschaftsaufstellung mit den in Frage kommenden Gewichtsklassen abzugeben.

Stichkämpfe werden nach dem Golden-Score-Prinzip ausgetragen.

2.9.3 In den Ligen gilt eine Sonderregelung

2.10.1 Für den Einsatz der Kampfrichter bei allen NJV-Veranstaltungen ist der NJV-Kampfrichterreferent zuständig.

Bei Veranstaltungen der Gliederungen regelt der zuständige Kampfrichterreferent den Kampfrichtereinsatz

2.10.2 Bei NJV-Meisterschaften trägt grundsätzlich der Veranstalter (NJV, Bezirk, Kreis) die Kosten für die Kampfrichter.

Für den Bereich der Liga gelten separate Regelungen

3. Sportverkehr

(Inhaltliche Abweichungen von der WO-DJB sind kursiv gesetzt)

Eine Änderung bzw. Anpassung der Altersklassen auf Antrag der ordentlichen DJB-Mitglieder ist grundsätzlich nur nach einer Laufzeit von 4 Jahren jeweils im Jahr der Olympischen Sommerspiele möglich. Ändern IJF und/oder EJU innerhalb dieser Olympiade Altersklassen, kann als Ausnahme von dieser Regelung auch eine NJV-Anpassung auf Antrag des NJV-Präsidiums erfolgen.

3.1.1 Es werden nachfolgende Altersklassen für den Bereich dieser WO definiert.

i)  Nachwuchsbereich
 männliche / weibliche Jugend unter 11 Jahren:    8 - 10 Jahre (U11 m/w)
 männliche / weibliche Jugend unter 14 Jahren:  11 - 13 Jahre (U14 m/w)
 Männer/Frauen unter 17 Jahren  14 - 16 Jahre (U17 m/w)
 Frauen unter 20 Jahren  16 - 19 Jahre (U20 w)
 Männer unter 20 Jahren  17 - 19 Jahre (U20 m)
ii)  Erwachsenenbereich
 Frauen/Männer  ab 17 Jahre
iii)  Frauen/Männer Ü30
 Frauen: Altersklassen  30-34 Jahre
 35-39 Jahre
 40-44 Jahre
 45-49 Jahre
 50-54 Jahre
 55-60 Jahre
 über 60 Jahre
 Männer: Altersklassen  30-34 Jahre
 35-39 Jahre
 40-44 Jahre
 45-49 Jahre
 50-54 Jahre
 55-60 Jahre
 60-64 Jahre
 über 65 Jahre

3.1.2 Stichtag für die Altersklasseneinteilung ist der 1.1. des Jahres, in dem der Athlet das festgelegte Alter vollendet.

3.1.3 Für offizielle NJV-Veranstaltungen kann der/die Landesjugendleiter/in bzw. der/die Sportreferent/in Ausnahmen zulassen.

3.1.4 Die Wettkämpfe der U11 und der U14 liegen in Verantwortung des Landesverbandes. Meisterschaften sind für die U14 bis Landesebene, für die U11 bis Bezirksebene zulässig.

3.1.5 Die Altersklasseneinteilung ist bindend. Ausnahmen kann in begründeten Einzelfällen (z.B. Sichtungsturnier) nur das NJV-Präsidium auf Antrag des zuständigen NJV-Fachreferenten zulassen.

Eine Änderung bzw. Anpassung der Gewichtsklassen auf Antrag der ordentlichen DJB-Mitglieder ist grundsätzlich nur nach einer Laufzeit von 4 Jahren jeweils im Jahr der Olympischen Sommerspiele möglich. Ändern IJF und/oder EJU innerhalb dieser Olympiade Gewichtsklassen, kann als Ausnahme von dieser Regelung auch eine Anpassung auf Antrag des DJB-Präsidiums erfolgen.

3.2.1 In den verschiedenen Altersklassen gelten nachfolgende Gewichtsklassen:

Männlicher Bereich

a)  U 11 Einzel  Einteilung in gewichtsnahe Gruppen (z.B. 5er-Pools)
Mannschaft  -24,  -26,  -28,  -30,  -32,  -35,  -38,  +38 kg
b)  U 14 Einzel  -31,  -34,  -37,  -40,  -43,  -46,  -50,  -55,  -60,  +60 kg
Mannschaft  -34,  -37,  -40,  -43,  -46,  -50,  -55,  +55 kg
c)  U 17 Einzel  -43,  -46,  -50,  -55,  -60,  -66,  -73,  -81,  -90,  +90 kg
Mannschaft  -46,  -50,  -55,  -60,  -66,  -73,  +73kg
d)  U 20  -55,  -60,  -66,  -73,  -81,  -90,  -100,  +100 kg
e)  Männer/Männer Ü30  -60,  -66,  -73,  -81,  -90,  -100,  +100 kg

Weiblicher Bereich

a)  U 11 Einzel  Einteilung in gewichtsnahe Gruppen (z.B. 5er-Pools)
Mannschaft  -24,  -26,  -28,  -30,  -32,  -35,  -38,  +38 kg
b)  U 14 Einzel  -30,  -33,  -36,  -40,  -44,  -48,  -52,  -57,  -63,  +63 kg
Mannschaft  -33,  -36,  -40,  -44,  -48,  -52,  -57,  +57 kg
c)  U 17 Einzel  -40,  -44,  -48,  -52,  -57,  -63,  -70,  -78,  +78 kg
Mannschaft  -44,  -48,  -52,  -57,  -63,  -70,  +70 kg
d)  U 20  -44,  -48,  -52,  -57,  -63,  -70,  -78,  +78 kg
e)  Frauen/Frauen Ü30  -48,  -52,  -57,  -63,  -70,  -78,  +78 kg

3.2.2 In den Klassen Frauen und Männer gelten die jeweils international gültigen Gewichtsklassen. Der Start ist bei Einzelmeisterschaften und -turnieren nur in der dem tatsächlichen Gewicht entsprechenden Gewichtsklasse zulässig. (Beispiel: für den Start in der Gewichtsklasse bis 66 kg muss das Körpergewicht mindestens 60,1 kg betragen und darf 66 kg nicht überschreiten. Bei Dezimalanzeigen wird nur die erste Stelle nach dem Komma berücksichtigt.

Bei Abweichungen des tatsächlichen Gewichts von nicht mehr als einer Gewichtsklasse nach oben zur Gewichtsklasse in der die Qualifikation erfolgte, können die Kämpfer/innen bis zur Landesebene in der höheren Gewichtsklasse starten.

3.2.3 Die Zusammenlegung von Gewichtsklassen ist im Nachwuchsbereich nicht zulässig.

3.2.4 Bei Mannschaftsmeisterschaften im Nachwuchsbereich sind der Start und das Wiegen in der nächst höheren Gewichtsklasse zulässig; das Einwiegen in eine höhere Gewichtsklasse ist dann auf der Wiegeliste besonders zu vermerken. In jeder Gewichtsklasse können bis zu zwei Kämpfer je Mannschaft eingewogen werden, die untereinander ausgewechselt werden dürfen. Das Wechseln in die nächst höhere Gewichtsklasse ist ebenfalls zulässig, jedoch nur, wenn der betreffende Kämpfer in der seinem tatsächlichen Gewicht entsprechenden Klasse eingewogen wurde.

Eine Mannschaft muss in allen Altersklassen (Nachwuchs) mindestens die Hälfte (aufgerundet) der Gewichtsklassen besetzen.

3.2.5 Zusatzregelung zu den Alters- und Gewichtsklassen im Nachwuchsbereich: Bei Einzelturnieren kann die sportliche Leitung beim Wiegen in der untersten und obersten Gewichtsklasse das tatsächliche Körpergewicht ermitteln lassen und im Bedarfsfall eine untere oder obere Gewichtsklasse hinzufügen.

Maßgeblich für die Altersklasseneinteilung ist der Jahrgang, nicht das Alter.

3.2.6 Mindestgewicht bei Mannschaftsmeisterschaften/-turnieren im Nachwuchsbereich:

U14w: Klasse bis 33 kg: mehr als 28 kg, Klasse über 57 kg: mehr als 52 kg

U14m: Klasse bis 34 kg: mehr als 28 kg, Klasse über 55 kg: mehr als 50 kg

U17w: Klasse bis 44 kg: mehr als 36 kg, Klasse über 70 kg: mehr als 63 kg

U17m: Klasse bis 46 kg: mehr als 40 kg, Klasse über 73 kg: mehr als 73 kg

3.2.7 Bei Einzelmeisterschaften und Turnieren ist der Start nur in einer Gewichtsklasse zulässig.

3.2.8 Werden Veranstaltungen im Poolsystem durchgeführt (s. Anhang), so ist es möglich, Teilnehmer mit ähnlichem Gewicht in Gruppen zusammenzufassen. Dabei ist, für den Gewichtsbereich, sich an den bestehenden Gewichtsklassen für diese Altersklasse zu orientieren.

Grundsätzlich gelten folgende effektive Kampfzeiten:

U 11 m/w 2 Minuten
U 14 m/w 3 Minuten
U 17 m/w 4 Minuten
U 20 m/w 4 Minuten
Frauen 5 Minuten
Männer 5 Minuten
M+F Ü30: 30-59 3 Minuten
M+F Ü30: 60- 2 Minuten

3.4.1 Bei offiziellen Veranstaltungen sind nur Judoka teilnahmeberechtigt, die über ihren Verein einem Landesverband angehören und mindestens den 7. Kyu besitzen. Bei Veranstaltungen der Altersklassen U11 ist die Mindestgraduierung der 8. Kyu.
Die Mindestgraduierung bei den Deutschen Kata Meisterschaften ist der 3. Kyu.

3.4.2 Jeder Teilnehmer/jede Teilnehmerin an einer Veranstaltung muss im Besitz eines gültigen DJB-Mitgliedsausweises sein, der mit der gültigen Beitragsmarke versehen ist. Der Mitgliedsausweis muss beim Wiegen vorliegen.

3.4.3 Hinsichtlich der Startberechtigung in der Liga gelten die Regelungen gem. Teil 4 dieser Ordnung.

3.4.4 Bei Mannschaftsmeisterschaften des Nachwuchsbereichs können sich pro Altersklasse bis zu zwei Vereine eines Landesverbandes zu einer Kampfgemeinschaft zusammenschließen. Kampfgemeinschaften müssen bei der ersten Qualifikationsrunde als solche teilgenommen haben. Alternativ ist auch die Hinzunahme von bis zu drei Fremdstartern aus anderen Vereinen des gleichen Landesverbandes zulässig, die bis zum Zeitpunkt der ersten Qualifikationsrunde gemeldet sein müssen.

3.4.5 Alle DJB-Kader (D/C, C, B, A) dürfen bei Einzelmeisterschaften in höheren Altersklassen starten.

3.4.6 Die beim DJB angestellten haupt- und nebenamtlichen Trainer/innen haben kein Startrecht.

3.5.1 Ausländer und Staatenlose, die ihren Wohnsitz seit mindestens einem Jahr in Deutschland haben und Mitglied eines dem DJB angeschlossenen Vereins sind, sind bei offiziellen NJV-Veranstaltungen startberechtigt.

3.5.2 Ausländer die eingebürgert wurden oder eine doppelte Staatsangehörigkeit besitzen, werden für die Dauer von zwei Jahren bei nationalen Einzelmeisterschaften sowie für internationale Einsätze der Nationalmannschaft gesperrt, wenn sie für ein anderes Land als Deutschland an den Start gehen.

3.6.1 Bei einem Wechsel der Startberechtigung tritt bis zur Einzelstartberechtigung für den neuen Verein eine Wartezeit von 3 Monaten in Kraft. Sie beginnt mit dem Tag, an dem der Startrechtwechsel gegenüber dem Vereinsvorstand des alten Vereins erklärt wird und endet nach Ablauf der Frist mit dem Tage, der in seiner zahlenmäßigen Bezeichnung dem Tag des Austritts entspricht, spätestens aber zum 31.12. des laufenden Jahres.

3.6.2 In den Altersklassen U17 und jünger entfällt die Wartezeit bei gleichzeitigem Wechsel des Vereins und des 1. Wohnsitzes. Beides ist nachzuweisen.

3.6.3 Die Startberechtigung in der Landesverbands-Mannschaft ist immer entsprechend der Verbandszugehörigkeit des neuen Vereins gegeben und an diese gebunden; sie unterliegt keiner Sperrfrist.

3.6.4 Nach Ablauf der allgemeinen Sperre von drei Monaten (soweit diese mangels gleichzeitigem Wohnsitz- und Vereinswechsels überhaupt greift) ist eine Mannschaftsstartberechtigung für den neuen Verein unter Anrechnung auf dessen Fremdstarterkontingent bzw. für einen dritten Verein zulässig. Eine Freigabe durch den alten Verein ist nicht erforderlich.

3.7.1 Meldungen zu Veranstaltungen werden durch den Verein oder die Gliederung abgegeben.

3.7.2 Meldungen zu Landesmeisterschaften erfolgen bezirksweise durch die zuständigen Bezirksreferenten, die auch das Meldegeld entrichten. Meldungen zu Bezirksmeisterschaften erfolgen kreisweise durch die zuständigen Kreisreferenten, die auch das Meldegeld entrichten. Bei Landes- und Bezirksmeisterschaften, die ohne vorherige Qualifikation durchgeführt werden, erfolgt die Meldung durch die Vereine. Eine ordnungsgemäße Meldung hat unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsjahr, Gewichtsklasse, Verein, und Bezirk bzw. Kreis zu erfolgen. Zu Landes- oder Bezirksmeisterschaften gesetzte Athleten werden nicht durch die Qualifikationsebene gemeldet, sondern durch den zuständigen Referenten der Meisterschaft erfasst.

3.7.3 Die Höhe des Meldegeldes wird in der Ausschreibung festgelegt. Die Meldegelder für die jeweiligen offiziellen Veranstaltungen werden vom Verbandstag bzw. von den Bezirkstagen beschlossen.

3.7.4 Sofern bei Veranstaltungen Nachmeldungen zugelassen werden, kann der Veranstalter für diese ein um bis auf das Doppelte erhöhtes Meldegeld festlegen.

3.7.5 Die Ausschreibung der DEM Ü30 regelt die spezifischen Verfahrensweisen hinsichtlich Meldung, Meldegeld, Gewichtsklassen, Kampfmodus, sportlicher Leitung und Kampfrichtern.

3.8.1 Einzelwettbewerbe:

3.8.1.1 Die Beschickung der Norddeutschen Meisterschaften erfolgt in der Reihenfolge der Platzierung der Landesmeisterschaft gemäß der Quotierung der Gruppe Nord.

3.8.1.2 Die Beschickung der Landesmeisterschaft erfolgt in der Reihenfolge der Platzierung der Bezirksmeisterschaft gemäß der Quotierung des NJV (vier Teilnehmer je Bezirk)

3.8.1.3 Die Beschickung der Bezirksmeisterschaften erfolgt in der Reihenfolge der Platzierung der Kreismeisterschaften gemäß der Quotierung der Bezirke.

3.8.1.4 Alle DJB-Kader (DC, C, B, A) und Jugendnationalkämpfer können grundsätzlich für die Landes- und Bezirksmeisterschaften gesetzt werden, ebenfalls die NJV-Kadermitglieder. Die Entscheidung wird durch auf Empfehlung des für die Altersklasse zuständigen Landestrainers durch die Jugendleitung, bzw. den/die Sportreferenten/in getroffen. Erfolgt ein Start bei einer Meisterschaft unter der Setzebene, so gelten die üblichen Qualifikationskriterien.

3.8.1.5 Die Auslosung für eine Altersklasse erfolgt am Wettkampftag für alle Gewichtsklassen gemeinsam. Dieses ist bei offenen Veranstaltungen nach Vereinen, bei Qualifikationsmeisterschaften nach Bezirken, bzw. Kreisen vorzunehmen.

3.8.1.6 Gesetzte Kämpfer/innen bestreiten einen Vorkampf gegen eine/n der Drittplazierten aus einem andern Bezirk. Bei freien Listenplätzen der anderen Bezirke kann ein/e Gesetzte/r diesen Startplatz einnehmen. Die Vorkämpfe und die Einnahme der Positionen werden am Wettkampftag ausgelost.

3.8.1.7 Kämpfer/innen, die auf Grund von Übergewicht eine Klasse höher starten, bestreiten einen Vorkampf gegen eine/n der Drittplazierten aus dem eigenen Bezirk. Bei freien Listenplätzen des eigenen Bezirkes kann ein/e Gesetzte/r diesen Startplatz einnehmen. Die Vorkämpfe und die Einnahme der Positionen werden am Wettkampftag ausgelost.

3.8.2 Mannschaftswettbewerbe:

3.8.2.1 Die Beschickung der Norddeutschen Meisterschaften erfolgt in der Reihenfolge der Platzierung der Landesmeisterschaft gemäß der Quotierung der Gruppe Nord.

3.8.2.2 Jeder Bezirksfachverband kann vier Mannschaften zu den Landesmeisterschaften entsenden.

3.8.2.3 Bei Meisterschaften mit vorgeschalteter Qualifikation wird in den Bezirken die Beschickung durch die SportreferentenInnen, bzw. Bezirksjugendleitungen in eigener Zuständigkeit geregelt.

3.8.2.4 Wird ein Mannschaftswettbewerb als Liga durchgeführt, so wird diese durch Abschnitt 4. (Liga) dieser WO geregelt.

3.9.1 DJB-Berufungen haben allen anderen Veranstaltungen gegenüber Vorrang.

NJV-Berufungen haben gegenüber Veranstaltungen der Untergliederungen Vorrang.

3.9.2 Ist ein Judoka wegen einer Berufung an der Teilnahme an Qualifikationswettkämpfen verhindert, so gilt:

a) im Nachwuchsbereich kann der/die Landesjugendleiter/in die Startberechtigung für den nächst höheren Qualifikationswettkampf erteilen.

b) Im Erwachsenenbereich kann der/die Sportreferent/in die Teilnahme an weiteren Qualifikationswettkämpfen regeln.

3.10 Wiegen

3.10.1 Das Wiegen muss auf geeichten Waagen (Dezimal-, Neigungs- oder elektronischen Waagen) mit gültiger Eichmarke vorgenommen werden. Der Ausrichter hat bei offiziellen Veranstaltungen für mindestens zwei Waagen zu sorgen.

3.10.2 Die Teilnehmer müssen mindestens eine Stunde vor dem offiziellen Wiegen die Möglichkeit haben, ihr Gewicht zu überprüfen. Die Wiegezeit ist einzuhalten. Teilnehmer, die die Wiegezeit nicht einhalten, verlieren das Anrecht auf den Start.

3.10.3 Bei Mannschaftskämpfen ist vor Wiegebeginn eine Wiegeliste der Teilnehmer und der Ersatzleute abzugeben. Nach dem Wiegen wird die Liste beim Hauptlistenführer hinterlegt. Er hat die Wiegeliste mit der vom Mannschaftsführer überreichten Mannschaftsaufstellung im Hinblick auf die Gewichtsklasseneinteilung zu vergleichen.

3.10.4 Das Wiegen weiblicher Teilnehmer muss durch weibliche Personen, das Wiegen männlicher Teilnehmer durch männliche Personen durchgeführt werden. Die Anwesenheit von Personen des anderen Geschlechts beim Wiegen ist verboten.

3.10.5 Bei Poolturnieren werden die Teilnehmer einheitlich, z.B. in Judohose und T-Shirt, gewogen.

3.11.1 Bei allen Veranstaltungen muss die medizinische Betreuung sichergestellt werden. Ab Gruppenebene muss ein Arzt oder Rettungssanitäter anwesend sein.

3.11.2 Verletzungen
Die sportliche Leitung bzw. der Arzt kann bei offensichtlicher Kampfunfähigkeit eines Judoka den Kampf beenden lassen.

3.12.1 Mattenfläche
Die Mindestgröße der Wettkampffläche beträgt bei
U11 m/w: 5m x 5m Sicherheitsfläche 2m Zwischenraum 3m
U14 m/w: 5m x 5m Sicherheitsfläche 3m Zwischenraum 3m
U17 m/w: 6m x 6m Sicherheitsfläche 3m Zwischenraum 3m

3.12.2 Judogi
Ab Gruppenebene dürfen die Männer / Frauen unter 17 Jahren ein Vereins-, ein Leistungs- und ein Kaderabzeichen am Judogi tragen.
Im Übrigen gelten die Werberichtlinien des DJB.

3.12.3 Shime-waza
Bei der U11 und U14 sind alle Würgetechniken verboten.

3.12.4 Kansetsu-waza

3.12.4.1 Bei der U11 sind alle Hebeltechniken verboten.

3.12.4.2 Bei der U14 sind alle Hebeltechniken im Stand und vom Stand zum Boden verboten.

3.12.4.3 Bei der U14 gilt die Wirkung einer Hebeltechnik als deutlich genug, wenn die Technik einwandfrei angesetzt ist (wobei der gehebelte Arm fixiert und unter Kontrolle sein muss). In diesem Fall soll der Kampfrichter „Ippon“ ansagen, auch wenn der Gehebelte nicht aufgibt.

3.12.5 Tachi-waza

3.12.5.1 Bei der U11 ist Tani-otoshi verboten.

3.12.5.2 Bei der U11 und U14 sind verboten:

a) Beinfass-Techniken als Angriffstechniken (wie z.B. Kata-ashi-dori, Ryo-ashi-dori, Morote-gari, Koshiki-daoshi und deren Varianten)

b) Techniken, die auf einem oder beiden Knien angesetzt werden

c) Abtauchtechniken

d) Der Griff in und um den Nacken (mit oder ohne Jacke)

e) Der Griff über die Schulter oder über den Arm auf den Rücken

f) Gegendrehtechniken gegen einbeinige Eindrehtechniken (z.B. Uchi-matagaeshi) werden in der U11 und U14 nicht bewertet.

3.12.5.3 Die „5-Sekunden-Regelung“ findet in der U11 und U14 keine Anwendung.

3.12.6 Bestrafungen

Bei der U11 und U14 wird jede verbotene Handlung mit Matte oder je nach Situation mit Sono-mama unterbrochen und dem zuwiderhandelnden Kämpfer wird die verbotene Handlung erklärt. Eine Bestrafung mit Shido erfolgt erst im Wiederholungsfalle.

Ausnahmen sind die verletzungsgefährlichen Handlungen, die mit Hansokumake zu bestrafen sind. Hier erfolgt die Bestrafung bereits beim ersten Mal.

3.12.7 Wettkampfausschluss nach Diving

In den Altersklassen U17 und jünger werden Kämpfer, die wegen der Ausführung oder des Versuchs der Ausführung solcher Techniken wie Uchimata, Harai-goshi etc. durch das Beugen nach vorn und unten, wobei der Kopf zuerst in die Tatami „taucht“, mit Hansoku-make bestraft wurden, zu ihrem eigenen Schutz aus dem weiteren Wettbewerb ausgeschlossen

3.13.1 Bei offiziellen Veranstaltungen im Bereich des DJB darf unter folgenden Bedingungen Werbung betrieben werden:

3.13.1.1. Die Wettkampfbekleidung des Kämpfers darf auf der Jacke höchstens drei Werbeaussagen bzw. Logos der Hersteller tragen. Wenn das Logo des Herstellers auf dem Schulterstreifen verwendet wird, ist eine maximale Größe von 25 x 5 cm möglich. Beide Schulterstreifen können das Logo des Herstellers tragen. Die zweite und dritte Werbeaussage ist auf den Ärmeln anzubringen. Ihre maximale Größe beträgt 10 x 10 cm pro Werbeaussage. Die Werbung auf den Ärmelseiten kann unterschiedlich sein.
Davon ausgenommen sind die Herstellerangaben und das Logo des Welt- und Europaverbandes auf dem unteren Jackenrand.

3.13.1.2. Die Wettkampfbekleidung des Kämpfers darf auf der Hose höchstens eine Werbeaussage des Herstellers in der maximalen Größe von 25 cm² haben.

3.13.1.3. Auf dem Rücken der Wettkampfbekleidung kann der Name des Kämpfers aufgebracht werden. Die Höhe der Buchstaben darf höchstens 7 cm, die Gesamtlänge höchstens 30 cm betragen. Der Name muss 4 cm unterhalb des Kragenrandes angebracht werden.
Auf dem Rücken kann weiterhin der Name des Vereins oder die Gewichtsklasse angebracht werden und darf die Größe 30 x 15 cm nicht überschreiten. Die Werbung in der Größe von 30 x 15 cm gehört dem Veranstalter. Diese Aussage steht direkt unter der Vereins/Gewichtsklasse.

3.13.1.4. Auf der Vorderseite der Wettkampfbekleidung ist keine Werbung zugelassen. Lediglich Vereins-, Kader oder Leistungsabzeichen sind in der üblichen Form und Größe zugelassen.

3.13.2. Für den Bereich der Bundesliga gelten gesonderte Werberichtlinien.

3.13.3 Unzulässige Werbung ist:

3.13.3.1. Werbung für Sexartikel, Tabakwaren und Alkohol.

3.13.3.2. Werbung unmittelbar am Körper

3.13.3.3. Werbung, die dem Zweck und den Zielen des DJB widersprechen.

3.13.4 Verstöße gegen diese Bestimmungen sind durch Ausschluss von der Wettkampfveranstaltung zu ahnden. Wird der Verstoß erst nach dem Wettkampf festgestellt, ist die DJB-Rechtsordnung anzuwenden.

4 Ligen

Die Niedersachsen-Ligen und Ligen der Bezirke sind eine Einrichtung des NJV. Die Bestimmungen der Satzungen und Ordnungen des NJV sind für sie bindend.

Die Saison beginnt mit dem ersten Kampftag und endet zum Jahresende.

1) Landesebene

Niedersachsenliga

2) Bezirksebene

Bezirksliga

Je nach Beteiligung an den Niedersachsenligen führen die Bezirke Qualifikationsveranstaltungen durch.

Die Mannschaftsmeister in Niedersachsen und in den Bezirken werden in Ligen ausgekämpft.

Je nach Beteiligung können die Ligen unterteilt werden (z.B. Liga und Oberliga).

Sind für ein Ligasystem nicht genügend Mannschaften gemeldet, findet die Veranstaltung in Turnierform statt.

Bei allen Veranstaltungen kann in farbigen Judogi gekämpft werden. Die KämpferInnen der Mannschaften haben bei den Mannschaftsbegegnungen auf Landesebene jeweils einheitlich anzutreten.

4.6.1 Ausschreibung
Alle Ausschreibungen zu den Ligaveranstaltungen sind, bis zu einem auf der Ligatagung festzusetzendem Termin, an den zuständigen Ligareferenten zu senden. Dieser ist für die Verteilung an die Vereine, Weiterleitung an den zuständigen Kampfrichterreferenten und Veröffentlichung zuständig.

In der Ausschreibung muss eine Telefon-Nummer (Handy bevorzugt) des Ausrichters vermerkt werden, so dass die Veranstaltung jederzeit von außen telefonisch erreichbar ist.

4.6.2 Verlegung
Die Absicht einer örtlichen oder zeitlichen Kampfverlegung muss bei dem zuständigen Ligareferenten, unter Angabe der Gründe, spätestens sechs Wochen vor dem tatsächlichen Termin schriftlich beantragt werden.

Die Entscheidung über eine Verlegung trifft ausschließlich der Ligaausschuss. Die Benachrichtigung über den Beschluss erfolgt innerhalb von zwei Wochen schriftlich durch den zuständigen Ligareferenten an alle Beteiligten.

4.6.3 Zusammenlegung

Es gelten die in 4.6.2 Verlegung aufgeführten Punkte. Sollte an einem Austragungsort nur eine Begegnung stattfinden (z.B. durch Ausscheiden einer Mannschaft), so kann der Ligaausschuss die Veranstaltung auch ohne Antrag verlegen.

Der Niedersächsische Mannschaftsmeister und der Vizemeister erhalten einen Pokal, eine Mannschaftsurkunde und Einzelurkunden für die eingesetzten Kämpfer.

Die Vergabe von Ehrenpreisen in den Bezirks-Ligen regeln die Bezirke eigenständig.

Die Ausrichtungen und Kampfpaarungen werden jährlich für jede Saison gemäß eines Losschlüssels neu ausgelost (Liga-Tagung). Das Auslosen ist so vorzunehmen, dass ein jährlicher Wechsel für Doppelausrichtungen stattfindet, d.h. andere Vereine erhalten zwei Heimveranstaltungen.

Anträge zur Ausrichtung von eventuell zentral durchgeführten Ligaveranstaltungen sind an den Ligareferenten zu richten.

Bei dezentralen Ligaveranstaltungen übernimmt die sportliche Leitung der Hauptkampfrichter.
Bei zentralen Ligaveranstaltungen übernimmt die sportliche Leitung der Ligareferent oder ein anderes Mitglied des Ligaausschusses.

Ligatermine werden verbindlich durch die NJV-Terminplankonferenz festgesetzt.

1. Das für die kommende Saison gültige Wettkampfsystem wird auf der Ligatagung festgelegt. Auf Landesebene kann in den Ligen mit 9 oder 16 Mannschaften gekämpft werden. Der Losschlüssel für beide Systeme ist dem Anhang D zu entnehmen.

2. Die Bezirke legen ihr Wettkampfsystem je nach Anzahl der teilnehmenden Mannschaften in eigener Zuständigkeit fest.

4.12.1 In den Niedersachsen-Ligen stellt jeder teilnehmende Verein einen Landeskampfrichter, der nicht dem Verein angehören muss, aber für den Ligabetrieb ohne Einschränkung einsetzbar sein muss.

4.12.2 Für den Einsatz der Kampfrichter bei allen Liga-Veranstaltungen ist der jeweilige Kampfrichterreferent zuständig.
Die Zahl der einzusetzenden Kampfrichter wird auf der Ligatagung festgesetzt.

4.12.3 Bei Nichtantreten der eingesetzten Kampfrichter können anwesende Kampfrichter die Kampfrichter-Tätigkeit übernehmen. Sie erhalten genauso wie die eingesetzten Kampfrichter ihre Reisekosten ersetzt. Sind keine der Ebene entsprechend lizenzierten Kampfrichter anwesend, können die teilnehmenden Vereine sich auf eine einvernehmliche Regelung einigen.

4.12.4 Findet keine einvernehmliche Einigung statt, so muss die Veranstaltung verlegt bzw. wiederholt werden. Der Liga-Ausschuss ist unverzüglich zu verständigen.

4.13.1 Regulär wird die Liga in den Einzel-Gewichtsklassen ausgetragen.

Die KämpferInnen in den Ligen der Männer und Frauen sind in allen Gewichtsklassen ab Wiegegewicht startberechtigt. Davon ausgenommen sind Jugendliche, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs, die ab Wiegegewicht nur eine Klasse höher starten dürfen.

4.13.2 Die Bezirke entscheiden in eigener Zuständigkeit über eine Streichung der unteren und / oder oberen Gewichtsklasse.

4.13.3 Es muss mindestens die Hälfte (aufgerundet) der Gewichtsklassen besetzt werden (Mindeststärke).

4.14.1 Startberechtigt sind in den Ligen Vereine, die Mitglied im NJV oder im Bremer Judo Verband sind. Für die Teilnahme an der Liga muss der Verein sein Meldegeld bis 14 Tage vor Saisonbeginn überwiesen haben, ansonsten verliert er sein Startrecht.

Pro Verein kann nur eine Mannschaft in der Niedersachsenliga Männer bzw. Frauen starten.

4.14.2 Für diese Vereine sind startberechtigt:

a) Teilnehmer, die in keiner anderen Liga in der Saison starten
oder b) Teilnehmer, die in einer Liga der untergeordneten Ebene starten
oder c) Maximal zwei „Doppelstarter“, die in einer Liga der übergeordneten
Ebenen als Starter gemeldet sind. (Einzelstartberechtigung)

Bei einem „Doppelstart“ muss der Teilnehmer Mitglied in dem startenden Verein sein. Startet er in einer übergeordneten Liga für eine weitere Mannschaft dieses Vereins, gilt er automatisch als Doppelstarter und muss als solcher mit gemeldet werden.

4.14.3 Ist ein Teilnehmer nicht Mitglied in dem Liga-Verein, muss eine Freigabe seines Heimatvereins vorliegen.

Bei Teilnehmern, die Mitglieder eines Vereins außerhalb des Landesverbandes des Liga-Vereins sind, muss zusätzlich zur Freigabe des Heimatvereins eine Freigabe dieses Landesverbandes vorliegen.

Es dürfen maximal 3 Kämpfer aus anderen Landesverbänden für einen Ligaverein starten.

4.14.4 Für den unter 4.14.3. genannten Personenkreis ist vor dem ersten Kampftag eine Mannschaftsstartberechtigung durch die Geschäftsstelle des NJV in den Pass einzutragen.

Alternativ können alle möglichen Starter in einer Mannschaftsstartliste erfasst werden. Diese wird durch den Liga-Verein zusammen mit den unter 4.14.3. aufgeführten Freigaben und unter Meldung der Doppelstarter bis vier Wochen vor dem ersten Kampftag an den zuständigen Ligareferenten geschickt. Dieser prüft die Angaben und bestätigt die Mannschaftsliste.

Nachmeldungen sind ausgeschlossen.

Über das anzuwendende Verfahren entscheidet die Liga-Tagung.

Kann die Startberechtigung einzelner Liga-Kämpfer/innen auf Grund fehlender Unterlagen vor Saisonbeginn nicht nachgeprüft werden, erhält der/die Betreffende kein Startrecht (Streichung in der Mannschaftsstartliste).

Eine zu Unrecht erteilte Startberechtigung ist unwirksam, wobei auch kein guter Glaube schützt

4.14.5 Der Start eines Teilnehmers ist nur für eine Mannschaft innerhalb einer Wettkampfebene zulässig.

4.14.6 Bei fehlendem DJB-Mitgliedsausweis an der Waage ist in Ausnahmefällen der Start des Kämpfers zulässig. Hierzu muss sein gültiger Personalausweis der sportlichen Leitung vorgelegt werden. Das Fehlen des DJB-Mitgliedsausweises ist auf der Wiegeliste zu vermerken.

Innerhalb der folgenden 7 Tage ist beim Liga-Referenten der DJB-Mitgliedsausweis vorzulegen (Kopien der relevanten Seiten).

4.14.7 Der letzte Jahrgang U17 ist in den Bezirksligen startberechtigt.

Für jede Mannschaft dürfen nicht mehr als zwei Ausländer/innen starten, unerheblich ob aus EG- oder sonstigen Ländern.

Diese sind wie „Starter außerhalb des Landesverbandes“ zu betrachten. Eine Freigabe des nationalen Verbandes muss vorliegen.

Ausländer und Staatenlose, die ihren Wohnsitz seit mindestens 1 Jahr in Deutschland haben und Mitglied eines dem DJB angeschlossenen Vereins sind, sind wie DJB-Mitglieder zu betrachten.

Kämpfer, die bis 4 Wochen vor dem 1.Kampftag den Verein wechseln, sind ohne Wartefrist in den Ligen startberechtigt. Danach ist kein Startrecht mehr möglich.

Nach der Einladung zur Liga-Tagung (6 Wochen vor der Tagung) müssen alle Liga-Vereine für die folgende Saison schriftlich ihre Teilnahme oder Nichtteilnahme dem/der entsprechenden LigareferentIn mitteilen. Die Nachricht muss termingerecht 4 Wochen vor Beginn der Liga-Tagung erfolgen. Nach der Liga-Tagung sind Meldungen durch Vereine nicht mehr möglich.

4.18.1 Der Tabellenplatz nach dem letzten Ligakampftag ist entscheidend für die Reihenfolge des Aufstiegs oder Abstiegs.

4.18.2 Zur Niedersachsenliga benennt jeder Bezirk den Bezirksmeister als Aufsteiger.
Grundsätzlich besteht eine Aufstiegspflicht des Bezirksmannschaftsmeisters in die NJV-Liga. Sollte im Folgejahr trotz Aufstiegsverpflichtung dieses erneut nicht wahrgenommen werden und kein anderer Verein des Bezirkes (2. bis 4. Platzierte) der Aufstiegsverpflichtung nachkommen, wird für den Bezirksmeister (des Laufenden- und des Vorjahres) ein Strafgeld in Höhe des Startgeldes fällig.

4.18.3 Entsprechend der Zahl der Aufsteiger aus der/den direkt untergeordneten Liga/Ligen steigt die entsprechende Zahl an Mannschaften ab.

4.18.4 Steigt ein Ligaverein in die direkt übergeordnete Liga auf , reduziert sich die Zahl der Absteiger in die direkt untergeordnete Liga.

4.18.5 Steigt ein Verein aus der direkt übergeordneten Liga ab, erhöht sich die Zahl der Absteiger in die untergeordnete Liga.

4.18.6 Tritt ein Verein an zwei Kampftagen nicht, bzw. unter Mindeststärke an oder scheidet freiwillig in der laufenden Saison aus der Liga aus, so steht er automatisch als Absteiger aus der Liga fest. Alle bisherigen Kämpfe dieses Vereins werden nicht gewertet.

4.18.7 Ein Aufstiegsplatz ist in der Niedersachsenliga bindend. Wird der Aufstiegsplatz, bzw. die Teilnahme an der Qualifikationsrunde nicht wahrgenommen, hat der Verein in der folgenden Saison kein Startrecht in dieser Liga.

4.18.8 Entsprechend der Zahl der Mannschaften in der Liga steigen weitere Mannschaften aus der untergeordneten Liga auf, bzw. bei einer Reduzierung der Teilnehmerzahl ab, um alle Startplätze zu besetzen. Ein Zwang des Aufstieges besteht für diese Mannschaften nicht.

Vor Wiegebeginn ist eine Wiegeliste der Teilnehmer und der Ersatzleute abzugeben.
Nach dem Wiegen wird die Liste bei der sportlichen Leitung hinterlegt. Sie hat die Wiegeliste mit der vom Mannschaftsführer überreichten Mannschaftsaufstellung im Hinblick auf die Gewichtsklasseneinteilung zu vergleichen.

Ein Einsatz von am Wettkampftag eingesetzten Kämpfern als medizinische Betreuung ist nicht statthaft.

4.21.1 Nichtantritt
Wenn feststeht, dass das Erscheinen oder rechtzeitige Erscheinen einer Mannschaft nicht möglich ist, muss diese sofort den Ausrichter telefonisch benachrichtigen.
Innerhalb Wochenfrist hat durch die nichtangetretene Mannschaft ein schriftlicher Bericht an den Liga-Ausschuss (Ligareferent/in) zu erfolgen. Der Bericht muss alle begründeten und belegten Tatsachen enthalten.

4.21.2+3 Verstöße
Sollten Verstöße gegen diese WO bei einer Ligaveranstaltung festgestellt werden, muss trotz Feststellung solcher Verstöße diese Veranstaltung durchgeführt werden, es sei den, es kann die Sicherheit nicht durch kurzfristig (etwa eine Stunde) eingeleitete Maßnahmen gewährleistet werden.

Im Falle eines Verstoßes hat ein schriftlicher Bericht des Hauptkampfrichters innerhalb Wochenfrist an den Liga-Ausschuss (Ligareferent/in) zu erfolgen. Der Bericht muss alle begründeten und belegten Tatsachen enthalten.

4.21.4 Proteste
Im Falle eines Protestes hat innerhalb Wochenfrist ein schriftlicher Bericht des protestierenden Vereins sofort an den Liga-Ausschuss (Ligareferent/in) zu erfolgen. Der Bericht muss alle begründeten und belegten Tatsachen enthalten.

4.21.5+6 Meldepflicht
Der Ausrichter ist verpflichtet am Tage der Veranstaltung die Ergebnisse am den zuständigen Liga-Referenten weiterzuleiten.

Der Ligareferent ist im Rahmen der Ergebnismeldung über Verstöße und Proteste zu informieren.

4.21.7+8+9 Rechtsprechung
Der Ligaausschuss entscheidet über die Verstöße und Proteste im Bereich der zugehörigen Ligen.

Es gelten entsprechend die Regelungen der Rechts- und Verfahrensordnung des NJV (RVO) .
Gegen die Entscheidungen des Liga-Ausschusses kann von den Betroffenen innerhalb von vierzehn Tagen, nach der Zustellung des Beschlusses in postalischer Briefform oder als Email, beim Rechtsausschuss (RA) des NJV Beschwerde erhoben werden. In der Beschwerde ist eine ausführliche Begründung gegen die Entscheidung des Ligaausschusses vorzunehmen. Sollte diese Begründung nicht innerhalb der 14-tägigen Frist beim RA eingegangen sein, tritt Fristverwirkung ein. Der RA entscheidet endgültig.

4.21.10 Strafregelung

Für die NJV-Ligen gelten ergänzend zur RVO folgende Strafregelungen:

a)
b)
c)
d)
e)
f)
g)
h)
i)
j)
 kein DJB-Mitgliedsausweis an der Waage
 keine fristgerechte Einladung (Ausschreibung)
 verspätete Ergebnisdurchsage
 verspätete Kampflistenverschickung
 ohne Meldung eines Kampfrichters
 verspätete Startmeldung
 eigenmächtige Verlegung
 Rückzug der Startmeldung
 Nichtantritt /Antritt unter Mindeststärke
 erneuter Nichtaufstieg in die NJV-Liga (s. 4.18.2) in Höhe des Startgeldes
 25,- EUR
 25,- EUR
 25,- EUR
 25,- EUR
 100,- EUR
 125,- EUR
 250,- EUR
 250,- EUR
 250,- EUR

Die Bezirke regeln die Höhe der oben angeführten Strafgelder in eigener Zuständigkeit. Die für die NJV-Ligen gültigen Strafregelungen sind dabei nicht zu überschreiten.

Vereine, die ihren Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nachkommen, verlieren ihr Startrecht und können auf Antrag durch das Präsidium des NJV, für den gesamten Sportverkehr innerhalb des NJV gesperrt werden. Die Strafgelder müssen innerhalb einer Woche nach Aufforderung durch den Ligaausschuss an den Veranstalter überwiesen werden.

5. Anti-Doping-Bestimmungen

Es gelten die Anti-Doping-Bestimmungen des DJB (WO)

6. Sanktionen

Sanktionen sind durch die Satzung, die Finanz- und Gebührenordnung und die Rechtsordnung des NJV geregelt.

7. Schlussbestimmung

7.1 Diese WO-NJV tritt am 01.01.2006 in Kraft

7.2 Mit Inkrafttreten dieser WO wird die bisherige NJV-Wettkampfordnung ungültig.

7.3 Die WO-NJV hat Vorrang vor Inhalten anderer Ordnungen des NJV oder seiner Gliederungen, die ggfs. noch nicht geändert bzw. angepasst worden sind. Im Zweifelsfalle entscheidet das NJV-Präsidium.

7.4 Änderungen in der WO des DJB durch Beschlüsse der DJB-Mitgliederversammlung, die in dieser Ordnung nicht ausdrücklich NJV-spezifisch geregelt sind, kann das NJV-Präsidium vorläufig in Kraft setzen.

 

 

NIEDERSÄCHSISCHER JUDO-VERBAND e.V.

A u s s c h r e i b u n g

"Veranstaltung"

optional

Veranstalter:

Niedersächsischer Judo Verband e.V. (oder Gliederung)

Ausrichter:

"Name des ausrichtenden Vereins oder der Gliederung"

Ort:

"Halle, Ort, Straße"

Datum:

"Datum"

Wiegen :

"Wiegezeit von/bis" (ggf bei getrenntem Wiegen Angabe der Gewichtsklassen)

Teilnehmer:

"Region/Kreis/Bezirk/Land", "Teilnehmerbegrenzung"

Wettkampfmodus:

"Modus" (Standard Doppel-KO, Angabe nur bei Abweichung, System lt. Anhang )

X

Meldegeld:

"Meldegeld" "Zahlungsangabe" (Angabe Bankverbindung)

Meldungen:

"Meldemodus" bis spätestens zum "Meldeschluß" an:
"Referent und Adresse"

Anreise:

"kurze Anreisebeschreibung"

 

Niedersächsischer Judo Verband
"Referent"

«Ausrichter»
"Verantwortlicher"

 

 

 

Vertragliche Rahmenbedingungen

zur Ausrichtung einer offiziellen NJV-Veranstaltung

 

Veranstalter Niedersächsischer Judo Verband e.V.
Ausrichter: ...................................................................................................
(Ausrichtender Verein oder Gliederung)

WK-Halle
Der Ausrichter muss eine ausreichend große WK-Halle im benötigten Zeitraum kostenlos zur Verfügung stellen.

Equipment
Der Ausrichter stellt das in der Geschäfts-, Verwaltungs- und Ausrichtungsordnung (GVAO) beschriebene benötigte judospezifische Equipment sowie allgemeines Equipment zur Durchführung der Veranstaltung kostenlos zur Verfügung.

Personal
Der Ausrichter stellt Personal zur ordnungsgemäßen Durchführung der Veranstaltung zur Verfügung.
Der Ausrichter sorgt für die medizinische Betreuung.
Der NJV stellt die notwendigen Kampfrichter/innen zur Verfügung.

Einnahmen des Ausrichters
Der Ausrichter erhält die Einnahmen aus:
a. Meldegeldern gem. NJV Finanz- und Gebühren-Ordnung (FGO)
b. Zuschauereinnahmen

Werbe- und Fernsehrechte
Sämtliche Werbe- und Fernsehrechte gehören dem NJV. Dies schließt auch das Recht zur Vergabe von Ausstellungs- und Verkaufsständen ein.

Weitere Verpflichtungen des Ausrichters

  •  ausreichend Sitzplätze am Mattenrand für
    a. die sportliche Leitung
    b. Funktionäre/innen und Trainer/innen
    c. Kampfrichter/innen
    d. Ehrengäste.
  • kostenloser Eintritt für Athleten/innen, Betreuer/innen, Ehrengäste, Medienvertreter/innen, Mitarbeiter/innen, NJV-Vorstandsmitglieder.
  • Ehrengaben gemäß NJV-Wettkampfordnung
  • Organisation von Übernachtungsmöglichkeiten.

Sonderregelungen
werden zwischen dem Veranstalter und dem Ausrichter verhandelt.

_____________________ _____________________ _____________________

Veranstalter

(Niedersächsischer Judo Verband e.V.)

 

Ausrichter

 

Ort, Datum

Offizielle Wettkampfsysteme des NJV § 2.9.1 Wettkampfsysteme
1. Wettkampfsysteme

Die offiziellen Wettkampfsysteme und ihre grundsätzlichen Anwendungsbereiche sind:
1.1. KO-System mit doppelter Trostrunde ("EJU/IJF-System")
Einzelmeisterschaften im Erwachsenenbereich
1.2. Doppel-KO-System
Einzelmeisterschaften im Jugendbereich

1.3. Doppel-KO-System mit echter Trostrunde
Mannschaftsmeisterschaften bei mehr als 8 Mannschaften
1.4. vorgepooltes KO-System (max. 2 Pools)
bei 6 bis maximal 8 Teilnehmern / 8 Mannschaften
1.5. nordisches System ("Jeder gegen Jeden")
bis maximal 5 Teilnehmer / 6 Mannschaften

Für Ligen bestehen gesonderte Regelungen (siehe Wettkampfordnung, Teil D).

Beim KO-System mit doppelter Trostrunde werden diejenigen Teilnehmer in die Trostrunde eingesetzt, die gegen einen der vier um den Einzug ins Finale kämpfenden Teilnehmer ("Poolsieger" A, B, C, D) verloren haben. Teilnehmer, die aus dem gleichen Viertel der Hauptliste kommen, kämpfen sukzessive gegeneinander- Die Verlierer der Kämpfe um den Einzug ins Finale kämpfen zum Abschlug der Trostrunde um Platz 3 gegen den Teilnehmer, der nicht aus ihrer Hälfte der Hauptrunde kommt. Bei diesem System kann es keine Doppelbegegnungen geben.

Beim Doppel-KO-System erreichen alle Verlierer der Vorkämpfe die Trostrunde und werden nach einem festgelegten Schema, das je nach Listengröße (16, 32, 64) unterschiedlich ist, eingesetzt. Bei mehr als acht Teilnehmern kann es zu Doppelbegegnungen kommen.

Beim Doppel-KO-System mit echtem Halbfinale kämpfen die Poolsieger und Trostrundensieger aus einem Doppel-KO-System überkreuz im Halbfinale. Das Finale kann also a) eine Doppelbegegnung sein und b) im Extremfall von den beiden Trostrundensiegern bestritten werden.

Beim vorgepoolten KO-System mit 2 Pools kämpfen die Poolsieger und Poolzweiten überkreuz im Halbfinale. Das Finale kann also a) eine Doppelbegegnung sein und b) im Extremfall von den beiden Poolzweiten bestritten werden.

Im nordisches System kämpfen die Teilnehmer nach dem System "Jeder gegen Jeden".

2. Bewertungen

Ein Unentschieden im Einzelkampf (Hantei) wird in der Unterbewertung nicht gewertet (z.B. 0:0).

Nichtantritt eines Wettkämpfers wird mit Höchstwertung, Nichtantritt, bzw. Antritt unter der Mindeststärke, einer Mannschaft wird mit der höchst möglichen Wertung (eigene Besetzung der Gewichtsklassen) als verloren bewertet.

2.1. Einzelwettbewerbe

a) Als Einzelkampfergebnis wird für den Sieger der Begegnung ein Kampfpunkt in die Wettkampfliste eingetragen.

2.2. Mannschaftswettbewerbe

a) Als Einzelkampfergebnis wird für den Sieger der Begegnung ein Kampfpunkt in die Mannschaftskampfliste eingetragen. Ein Unentschieden im Einzelkampf wird nicht gewertet (0:0).

b) In die Tabelle einer Poolliste (Jeder gegen Jeden) wird für den Sieger einer Begegnung zwei Gewinnpunkte, für den Unterlegenen zwei Verlustpunkte als Tabellenpunkte eingetragen.
Im Falle eines Unentschieden erhält jede Mannschaft einen Gewinnpunkt.

c) Als Mannschaftskampfergebnis (KO-System) wird für die siegreiche Mannschaft der Begegnung ein Kampfpunkt in die Wettkampfliste eingetragen.

3. Rangfolge

Die Rangfolge im Pool und im nordischen System wird vorrangig durch die Anzahl der Siege festgelegt. Bei gleicher Siegzahl mehrerer Teilnehmer / Mannschaften wird wie folgt verfahren:

Bei nur zwei Teilnehmern entscheidet der direkte Vergleich über die Platzierung.
Bei Mannschaften, die gegeneinander Unentschieden gekämpft haben, entscheiden die Siegpunkte bzw. Unterbewertungspunkte aus allen Mannschaftskämpfen in folgender Reihenfolge: Siegpunkte nach Differenzverfahren (= gewonnene Einzelkämpfe minus verlorene Einzelkämpfe), Unterbewertungspunkte nach Differenzverfahren, höhere Anzahl der Siegpunkte, höhere Anzahl der positiven Unterbewertungspunkte. Ist auch hier keine Entscheidung möglich, d.h. beide Mannschaften haben jeweils gleiche Anzahl von Einzelsiegen, Einzelniederlagen, positiven und negativen Unterbewertungspunkten, so werden nachträglich Stichkämpfe entsprechend dieser WO, Teil C, § 9 (2) durchgeführt.

Bei drei oder mehr Teilnehmern wird wie in Abschnitt "bei nur zwei Teilnehmern- Mannschaft" angeführt verfahren, wobei zunächst alle Kämpfe zu berücksichtigen sind, danach die untereinander bestrittenen Kämpfe.
Besteht bei Einzelwettkämpfen auch hier Gleichstand, werden Entscheidungskämpfe im KO-System (mit doppelter Trostrunde) durchgeführt.

Ist auch dann keine Entscheidung möglich, entscheidet das Los über die Platzierung.

Losschema für 16 Mannschaften bei fünf Kampftagen

 

Mannschaften Begegnungen

1. Kampftag

12341:23:41:32:41:42:3
56785:67:85:76:85:86:7
91011129:1011:129:1110:129:1210:11
1314151613:1415:1613:1514:1613:1614:15

2. Kampftag

169131:69:131:96:131:136:9
2510162:510:162:105:162:165:10
3811153:811:153:118:153:158:11
4712144:712:144:127:144:147:12

3. Kampftag

1511141:511:141:115:141:145:11
2612152:612:152:126:152:156:12
379163:79:163:97:163:167:9
4810134:810:134:108:134:138:10

4. Kampftag

1710151:710:151:107:151:157:10
289142:89:142:98:142:148:9
3512133:512:133:125:133:135:12
4611164:611:164:116:164:166:11

5. Kampftag

1812161:812:161:128:161:168:12
2711132:711:132:117:132:137:11
3610143:610:143:106:143:146:10
459154:59:154:95:154:155:9

Losschema für 9 Mannschaften bei vier Kampftagen

 

Mannschaften Begegnungen

1. Kampftag

1231:21:32:3
4564:54:65:6
7897:87:98:9

2. Kampftag

1471:41:74:7
2582:52:85:8
3693:63:96:9

3. Kampftag

1591:51:95:9
2672:62:76:7
3483:43:84:8

4. Kampftag

1681:61:86:8
2492:42:94:9
3573:53:75:7

NJV-Losschemavorlage

Vorkämpfe gegen Drittplatzierte: Gesetzte-Fremdbezirk / Nachrücker-Eigenbezirk

Los-Nummer Verband Qualifikation
1Verband 1Platz 1
2Verband 1Platz 2
3Verband 2Platz 4
4Verband 4Platz 3
5Verband 2Platz 2
6Verband 3Platz 4
7Verband 1Platz 3
8Verband 2Platz 1
9Verband 4Platz 4
10Verband 2Platz 3
11Verband 3Platz 1
12Verband 3Platz 2
13Verband 3Platz 3
14Verband 4Platz 1
15Verband 4Platz 2
16Verband 1Platz 4
19Verband 2Nachrücker 1
20Verband 1Gesetzter 1
22Verband 3Nachrücker 1
23Verband 2Gesetzter 1
25Verband 4Nachrücker 1
26Verband 3Gesetzter 1
29Verband 4Gesetzter 1
32Verband 1Nachrücker 1
35Verband 4Gesetzter 3
36Verband 2Gesetzter 4
38Verband 1Gesetzter 3
39Verband 3Gesetzter 4
41Verband 2Gesetzter 3
42Verband 4Gesetzter 4
45Verband 1Gesetzter 4
48Verband 3Gesetzter 3
51Verband 1Gesetzter 2
52Verband 4Nachrücker 2
54Verband 2Gesetzter 2
56Verband 1Nachrücker 2
57Verband 3Gesetzter 2
58Verband 2Nachrücker 2
61Verband 3Nachrücker 2
64Verband 4Gesetzter 2