Hinweise zur DJB-Preiserhöhung

Zum 13.03.2025 hat der DJB kurzfristig eine Preiserhöhung für Graduierungsmaterialien sowie Wettkampflizenzen und Judopässe bekanntgegeben. Die Kurzfristigkeit führte dazu, dass die Preise auf den digitalen Plattformen bereits eingestellt, die Bestellung bis zum 01.04.2025 ausgesetzt wurde. Auch der NJV wurde erst kurzfristig über die Preisanpassungen informiert und setzte sich seitdem gemeinsam mit anderen Landesverbänden aktiv für andere Lösungen bzw. die Rücknahme der Gebührenerhöhungen sowie für verlängerte Übergangszeiten ein.

Am 28.03.2025 hat der DJB daher eine geringfügige Kürzung der Erhöhung für Kyu-Graduierungslizenzen bekanntgegeben.

Neue Endpreise für NJV-Mitgliedsvereine
Die für NJV-Mitgliedsvereine ab 01.04.2025 gültige Preisliste ist im Servicebereich auf der NJV-Website abrufbar. Die Erhöhung der Preise ergibt sich alleinig aus den Preisanpassungen des DJB:

    DJB-Erhöhung
     neuer Endpreis (inkl. USt.)
Judopasslizenz    +5,00 €    16,00 € (zzgl. Jahresbeitrag)   
Judopass (Papier)    +7,00 €    18,00 € (zzgl. Jahresbeitrag)
Kyu-Graduierungslizenz    +3,00 €    15,00 €
Kyu-Graduierungsmaterial
(Papier)
    +5,00 €    17,00 €
Danprüfungsentgelt     +20,00 €    140,00 €


Der NJV hat nur Einfluss auf den eigenen NJV-Anteil, nicht aber auf den Anteil des DJB. Mit der Einführung der digitalen Mitgliederverwaltung (DMV) im DJB haben sich auchdie Prozesse bei der Bestellung von Graduierungsmaterialien und Judopässen verändert. So wird direkt im Bestellprozess der Preis zwischen DJB und Landesverband aufgeteilt. Dadurch erhalten Vereine zwei separate Rechnungen, auf denen die jeweiligen Anteile ausgewiesen sind.

Direkter Umstieg auf digitale Lizenzen sinnvoll
Judopässe in Papierform können im NJV nur noch bis 30.04.2025 erworben werden. Durch die Erhöhung des DJB (+2,00 € zum 01.03.25 und +5,00 € zum 13.03.25) ist eine direkte Umstellung auf digitale Lizenzen bereits jetzt sinnvoller. Im NJV hat der Judopass in Papierform bis zum 30.06.2025 Bestandsschutz. Ab 01.07.2025 werden - wie bereits im DJB - nur noch digitale Judopässe akzeptiert.

Verlängerung der Frist für die Erstattung von Jahreslizenzen
Die Frist für die Erstattung von Jahreslizenzen, die automatisch mit der Bestellung von Judopasslizenzen für Mitglieder erworben wurden, die bereits in der Bestandsmeldung zum 31.12.2024 enthalten waren, wird bis zum 13.04.2025 verlängert. Eine Kompensation für die Verteuerung der Judopasslizenzen ist leider nicht möglich. Das Formblatt ist bis 13.04.2025 an buchhaltung[at]njv.de zu senden.