Kontaktsport ab 06.07.2020 wieder erlaubt - auch Judo!

Es geht wieder los: Unter bestimmten Voraussetzung ist es ab 06.07.2020 wieder möglich Judotraining mit Körperkontakt durchzuführen.

Auf den Tag haben viele Judoka lange gewartet: Kontaktsport ist unter bestimmten Voraussetzungen wieder erlaubt. Der niedersächsische Sportminister Boris Pistorius hat richtigerweise festgestellt, dass viele Sportarten – wie Judo – „erst mit einem Zweikampfverhalten und einem ‚echten Gegenüber‘ so richtig Spaß und Sinn“ machen.

Der niedersächsische Judosport profitiert besonders von den neuen Lockerungen, welche die aktuelle Niedersächsische Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus zum 06.07.2020 vorsieht.

Zu den Voraussetzungen gehören im Wesentlichen:

  • feste Gruppen: Teilnehmende von Trainingsgruppen müssen klar benannt und im Falle einer Infektion nachverfolgbar sein
  • Gruppengröße: Die feste Gruppe von Kontaktsportler*innen darf 30 Personen nicht überschreiten.
  • Erfassung von Teilnehmendendaten: Um im Falle einer Neuinfektion mit dem Corona-Virus Kontaktpersonen nachverfolgen zu können, müssen Familienname, Vorname, vollständige Adresse, Telefonnummer und Trainingsbeginn/-ende dokumentiert werden.
    Achtung: Der Erfassungsbogen des DJB für Trainingsteilnehmende enthält kein Feld für die vollständige Meldeadresse.

Auch wenn ein Training mit bis zu 30 Personen möglich ist, ermutigen wir alle Vereine – soweit die Ressourcen dies zulassen – kleinere Gruppen zu bilden. Kontaktsportarten wie der Judosport sind nun in der Pflicht, die neu geltenden Regelungen behutsam in die Praxis umzusetzen.

Auf Basis der Verordnung, die am 06.07.2020 in Kraft tritt, hat der NJV seine "sportartspezifischen Hinweise" vollständig überarbeitet und eine Mustervorlage für die Erfassung von Teilnehmendendaten angefügt, an der sich Vereine orientieren können.

Als Dokumentationshilfe für Trainer*innen empfiehlt sich darüber hinaus der Vordruck "Trainingsprotokoll" des DJB.

Alle Meldungen zum Corona-Virus sind weiterhin im Servicebereich der NJV-Website zu finden.

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„Sportartspezifische Hinweise des Niedersächsischen Judo-Verbandes“ / Grundlagen des NJV für den Wiedereinstieg in das Judotraining in Niedersachsen, vollständig überarbeitet am 05.07.2020.

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Information für NJV-Mitglieder: Kontaktsport ab 06.07.2020 wieder erlaubt – auch Judo (05.07.2020)