Meldegeldanpassung ab 2026 für NJV-Wettkampfmaßnahmen

Der NJV passt zum 01.01.2026 seine Meldegelder für Landesmaßnahmen im Einzel- und Mannschaftsbereich an. Auch der DJB erhöht seine Meldegelder für dieses Sportjahr.

Vor sechs Jahren hat der NJV zuletzt seine Meldegelder im Wettkampfbereich angepasst. Die Entwicklungen der letzten Jahre machen den Schritt einer Meldegeldanpassung für 2026 unumgänglich.

Das NJV-Präsidium hat eine altersklassenunabhängige Anpassung der Meldegelder zum 01.01.2026 wie folgt beschlossen:

Einzelbereich: 17,00 Euro je gemeldetem/gemeldeter Judoka (vorher: 12,00 Euro)
Mannschaftsbereich: 100,00 Euro je gemeldeter Mannschaft (vorher: zwischen 80,00-100,00 Euro)

Auch der DJB verändert zum Sportjahr 2026 seine Startgebühren. Für die Gruppe Nord bedeutet das:

Gruppenmeisterschaften Einzel: 25,00 Euro (vorher: 15,00 Euro)
Gruppenmeisterschafen Mannschaft: 120,00 Euro (vorher: 90,00 Euro)

Auch andere Maßnahmen, wie beispielsweise die DVMM U18, der Deutsche Jugend-Pokal U15 und andere Deutsche Meisterschaften sind davon betroffen.