NJV-Informationen zum Coronavirus (COVID-19)

[Update] Aufgrund der weltweiten Gesundheitssituation in Zusammenhang mit dem Coronavirus spricht das Präsidium des Niedersächsischen Judo-Verbandes e.V. folgende Empfehlung aus:

Hinweis vom 10.03.2020 zum Download

Analog zu den Entscheidungen des Deutschen Judo-Bundes empfiehlt der NJV seinen Athlet*innen, Kampfrichter*innen, Trainer*innen und Referent*innen bis vorerst Ende April an keinen internationalen Judo-Veranstaltungen teilzunehmen. Dies gilt ebenfalls für nationale Veranstaltungen, bei denen eine (hohe) internationale Beteiligung zu erwarten ist. Auch die Landestrainer*innen des NJV werden bei diesen Maßnahmen nicht vor Ort sein.
Nehmen Athlet*innen dennoch eigenverantwortlich an Turnieren oder Trainingslagern dieser Art teil, sollten die bekannten Hygiene-Maßnahmen eingehalten werden.

Der Sportverkehr im NJV auf Kreis-, Regions-, Bezirks- und Landesebene (Wettkampfmaßnahmen und Lehrgänge) ist mit dem Stand vom 10.03.2020 von Absagen nicht betroffen. Da sich die Lage täglich ändern kann, empfiehlt der NJV allen Teilnehmer*innen, sich auf den Medien des NJV über etwaige Absagen zu informieren. Die Entscheidung, ob Maßnahmen abgesagt werden müssen, wird eng mit den Maßnahmenverantwortlichen innerhalb des NJV und ggf. in Abstimmung mit den lokalen Gesundheitsbehörden getroffen.

Empfehlungen für das Judo-Training im Verein

  • Bei erkältungsartigen Symptomen sollten Judoka – unabhängig vom Corona-Virus – nicht am Training teilnehmen.
  • Hände sollten vor und nach dem Training gewaschen und Desinfektionsmittel verwendet werden.

Weitere Informationen zu diesem Thema bieten:

Robert-Koch-Institut (RKI)
- Risikobewertung zu COVID-19 (Link)

Bundesgesundheitsministerium
- Informationen des Bundesgesundheitsministeriums (Link)
- Hygienehinweise (Link)

Zuständige lokale Behörden
- Suchfunktion des RKI (Link)

Sobald es weitere Informationen gibt, wird der NJV diese auf der Website oder über die Social Media-Kanäle Facebook und Instagram veröffentlichen.

Auch auf den Seiten des DJB und DOSB können entsprechende Informationen und Empfehlungen eingeholt werden, an denen sich auch der NJV orientiert.