Projekt erfolgreich abgeschlossen: Online-Prüfungen dauerhaft erlaubt

Das NJV-Kompetenzteam Prüfungswesen (NJV Prüfungsreferent D. Burkhardt, die Bez. Prüfungsreferenten H. Lauw, S. Franke, W. Diester, F. Hahn plus M. Thom, S. Frey und M. von den Benken, ergänzt durch IT-Experte C. Tront) hat sich in den vergangenen Monaten intensiv mit der Abnahme von Prüfungen im digitalen Raum beschäftigt. Es wurde in einer Reihe von Online-Sitzung mit vielen Prüfungsinhalten und technischen Möglichkeiten experimentiert. Abschließend wurden zwei Dan-Module abgenommen.
Fazit nach allen Tests: Es funktioniert, sogar bei Danprüfungen. Aber wir wollen Online-Prüfungen nicht als Standard, sondern nur in begründeten Ausnahmefällen durchführen. Corona ist so ein Fall. In normalen Zeiten könnten Ausnahmefälle aber auch lange Anfahrtszeiten oder hohe Kosten sein.
Im Prinzip ist alles ganz einfach: Prüfling und Partner filmen sich per Handykamera beim Ausführen des Prüfungsprogramms. Das Ganze wird per WLAN übertragen, die Prüfer*innen sind über Zoom oder Skype zugeschaltet und können Rückfragen stellen, kommentieren und schließlich urteilen.

Wie ist das organisatorische Vorgehen?
Im Grunde gilt alles, was auch für eine normale Prüfung gilt: Ausrichtungsebene, Kosten, Anmeldung, Einsatz der Prüfer, Abwicklung der Ergebnisse und Abrechnung bleiben bestehen. Außer: Bei Danprüfungen wird zum Zoom-Meeting vom Ausbildungsleiter eingeladen.
Es muss dazu ein formloser Antrag bei der Ausrichtungsebene gestellt werden, die zuständig ist (Verein bei 8.-3. Kyu, Kreis bei 1./2. Kyu, Bezirk bei 1./2.Dan, Land bei höherem Dan-Grad). Anschließend vereinbaren Prüflinge und Koordinator*in eine Probe und einen Termin. Es können ganze Prüfungen oder nur Module abgenommen werden.

Wie sollen die technischen Voraussetzungen sein?
Für die Kyu-Grade regeln die Vereine und Untergliederungen die Übertragung. Auch Skype-Sitzungen können gute Dienste leisten. Für Danprüfungen besteht der NJV auf eine Zoom-Konferenz. Für Danprüfungen wird empfohlen:

  • Vorab Videos mit dem Gerät aufnehmen, welches auch für die Live Prüfung verwendet werden soll
  • Selbsttest einer Zoom-Konferenz mit dem angedachten Equipment

 Wie sehen die Vorgaben aus?
Bis auf Weiteres soll nach folgenden Richtlinien gearbeitet werden:
Jede Ausrichtungsebene kann einzelne Prüfungen –auch Module- online abhalten, wenn:

  • nur ein oder zwei Prüflinge zur Prüfung angemeldet sind und es keine Möglichkeit zur Zusammenlegung von Prüfungen gibt
  • wegen langfristiger Hallenschließungen keine örtlichen Gegebenheiten für eine Präsenzprüfung zur Verfügung stehen
  • sonstige wichtige Gründe vorliegen (Auslandsaufenthalte, Module nacharbeiten, große Anreisewege)

Die Ausrichtungsebene hat dafür Sorge zu tragen, dass eine angemessene Aufnahme- und Übertragungsqualität gewährleistet ist. Die Prüfungsmaterialien werden auf dem Postwege versandt, die Pässe werden vom Prüfungsreferenten, bei Danprüfungen von der NJV-Geschäftsstelle ausgefüllt.
Die Prüfung soll im Wesentlichen über einen Livestream abgehalten werden. Untersagt ist es, einzelne vorab aufgezeichnete Technikvideos als Prüfung zuzulassen. Muss eine Prüfung auf Grund technischer Probleme abgebrochen werden, gilt sie nicht als durchgefallen, sondern als nicht durchgeführt.