Rückerstattung von Startgeldern für DEM und DKM

Ob jubelnder Medaillengewinner oder Newcomerin bei den Deutschen Meisterschaften - alle NJV-Starter*innen unterstützen wir im Nachgang der diesjährigen nationalen Titelkämpfe durch die Rückerstattung der Startgelder im Einzel- und Katabereich.

Tim Gramkow bei den Deutschen Meisterschaften 2022 in Stuttgart. Foto: Sven Reddig

Deutsche Einzelmeisterschaften U18, U21 und Männer/Frauen

Bei den Deutschen Meisterschaften der Altersklassen U18, U21 und der Männer und Frauen gingen eine Vielzahl NJV-Athlet*innen an den Start. Für das Sportjahr 2023 stellt der NJV erneut einen Fördertopf zur Rückerstattung der Startgelder aller Teilnehmenden zur Verfügung (NJV-Sportförderung).

Voraussetzung ist, dass die startenden Athlet*innen über keine andere Sportförderung (bspw. KSB) ihr Startgeld rückerstattet bekommen haben. Mit ihrem Antrag wird dies bestätigt.

Prozedere:

Formloser Antrag auf Rückerstattung des Startgelds bis zum 15.06.2023 vereinsweise unter Angabe der teilgenommenen Starter*innen inkl. der Alters- und Gewichtsklasse und der Kontoverbindung des Vereins via Email an das NJV-Sportreferententeam. Im Anschluss erfolgt die Rückerstattung der Startgelder vereinsweise und gesammelt. Es werden nur vollständige Anfragen bearbeitet. Anträge sind ab sofort möglich.

Deutsche Katameisterschaften in Bad Ems

Auch die NJV-Kata-Athlet*innen, die bei den Deutschen Kata-Meisterschaften 2023 (21.05.2023 in Bad Ems) an den Start gehen, werden von dieser NJV-Sportförderung berücksichtigt.

Auch hier ist Voraussetzung, dass das Startgeld durch keine andere Förderung erstattet wird. Mit dem Antrag auf Rückerstattung wird dies bestätigt.

Prozedere:

Formloser Antrag auf Rückerstattung des Startgelds bis zum 15.06.2023 vereinsweise unter Angabe der teilgenommenen Paare inkl. Kata und Kontoverbindung des Vereins via Mail an die NJV-Geschäftsstelle. Im Anschluss erfolgt die Rückerstattung der Startgelder vereinsweise und gesammelt. Bei vereinsübergreifenden Paaren übernimmt ein Verein die Antragstellung. Es werden nur vollständige Anfragen bearbeitet. Anträge sind ab dem 22.05.2023 möglich.

Für Rückfragen steht die NJV-Geschäftsstelle (Mail) zur Verfügung.