Terminplangeschützte Turniere 2020: Rückmeldungen erforderlich!

Um von NJV-Untergliederungen veranstaltete Turnierformate, die den Kritieren der Wettkampfordnung entsprechen, im NJV-Terminkalender zu berücksichtigen, werden Rückmeldungen der Veranstalter bzw. Ausrichter benötigt.

Wünsche um Berücksichtigung im NJV-Terminkalender nimmt das NJV-Sportreferententeam per Mail bis zum Ende des dritten Quartals (30.09.2019, vgl. Wettkampfordnung 2.7.4.) - zur besseren Planbarkeit so schnell wie möglich - entgegen. Auch Fragen nimmt das Sportreferententeam gerne per Mail entgegen.

Herzlichen Dank für Eure Unterstützung!

Auszug aus der Wettkampfordnung:

2.7 Meldepflichten von Veranstaltungen
[...]
2.7.2 Offene nationale oder internationale Turniere (Veranstaltungen des DJB), die in der Bundesrepublik stattfinden, unterliegen der DJB-Wettkampfordnung. Veranstaltungen des NJV der NJV-Wettkampfordnung.

2.7.3 Veranstaltungen, die von Kreisen oder Bezirken auf Landesebene durchgeführt werden und im Terminplan terminlich berücksichtigt werden sollen, bedürfen der Genehmigung durch das Sportreferententeam.

2.7.4 Alle genehmigten Veranstaltungen der Gliederungen sind bis zum Ende des dritten Quartals des Vorjahres dem NJV-Sportreferententeam zu melden, um im NJV-Terminplan eingearbeitet zu werden.

2.7.5 Genehmigte Veranstaltungen auf Landesebene genießen absoluten Terminschutz für die beteiligten Altersklassen. Sofern zwei Veranstaltungen an einem Tag stattfinden, ist dieses nur möglich, wenn ein Doppelstart nicht davon betroffen wird.