Testnachweis bei NJV-Landesmaßnahmen

Miteinander und füreinander den Judosport in Niedersachsen sicherer machen: Bei allen (überregionalen) NJV-Landesmaßnahmen gilt unabhängig vom Impfstatus und Genesungsnachweis eine Testpflicht.

Nach einer langen Zeit der Judopause laufen in diesem Sommer in allen Bereichen des NJV die Angebote für unsere Mitglieder wieder an. Ob Ferien-Specials, wie die Sommerschule, das Zeltlager und das Sommer-Trainingscamp der Kaderathlet*innen oder auch Trainer*innen-Ausbildungen, SV-Seminare und Dan-Ausbildungen – es schleicht sich wieder Normalität in unseren Judoalltag ein. Trotz aller Euphorie über die Wiederaufnahme verschiedenster Verbandsaktivitäten möchten wir weiterhin möglichst sichere Bedingungen bei allen (überregionalen) Verbandsmaßnahmen gewährleisten. Um potenzielle Gefahrenquellen in Hinblick auf das Coronavirus zu minimieren und unbeschwert(er) auf der Judomatte miteinander in Kontakt zu treten, hat das NJV-Präsidium sich deshalb dazu entschieden, auch weiterhin und unabhängig der jeweils gültigen Niedersächsischen Corona-Verordnung das Vorzeigen von negativen Testnachweisen beizubehalten. Zusätzlich gelten auch die Vorgaben von Veranstaltungsorten (wie zum Beispiel der Akademie des Sports). Dieses Verfahren gilt für alle Teilnehmer*innen und Referent*innen, unabhängig vom Impf- oder Genesungsstatus: Denn wir möchten miteinander und füreinander den Judosport in Niedersachsen sicherer machen.

Folgendes ist deshalb bei allen Maßnahmen Landesebene zu beachten:

Alternativ zu einem vor Ort durchgeführten Selbsttest kann auch ein negatives Schnelltestergebnis aus einem anerkannten Testzentrum oder ein negatives PCR-Testergebnis vorgelegt werden (jeweils nicht älter als 48 Stunden). Selbsttests, die vor Ort durchgeführt werden, werden vom NJV kostenfrei zur Verfügung gestellt. Ohne ein negatives Testergebnis kann an der jeweiligen Maßnahme nicht teilgenommen werden. Um das Verfahren zu vereinfachen, sollte möglichst auf die kostenfreien Bürgertestungen (Schnelltest im anerkannten Testzentrum) am Tag vor der Maßnahme oder am Veranstaltungstag zurückgegriffen werden. Weitere Hinweise zur Testpflicht bei NJV-Landesmaßnahmen.

Hinweise zur Testpflicht werden auch in den Ausschreibungen der Maßnahmen (nachträglich) aufgenommen. Der NJV empfiehlt dieses Verfahren auch für Veranstaltungen auf Kreis-/Regions- und Bezirksebene. Die NJV-Untergliederungen entscheiden eigenständig – ggf. auch maßnahmenbezogen – über eine mögliche Testpflicht.

Konkrete Regelungen zu einer Testpflicht bei Wettkämpfen auf Landesebene werden bei Bedarf im Vorhinein veröffentlicht und in der Ausschreibung kenntlich gemacht. Für DJB-Wettkampfmaßnahmen (Gruppen- und Deutsche Meisterschaften sowie Bundesligakämpfe) gilt schon jetzt eine erweiterte Testpflicht – ebenfalls unabhängig vom Impfstatus und eines Genesungsnachweises.