Verfahren bei Lizenzverlängerungen

In Bezug auf die Verlängerung von Trainer C-Lizenzen sind unterschiedliche Informationen im Umlauf. Folgendermaßen verfährt der NJV in dieser Sache:

Der Sachstand: Der DOSB hat erlaubt, dass auf Grund der aktuellen Situation Lizenzen bei Bedarf um ein Jahr verlängert werden können, ohne Fortbildungsnachweis. Der LSB setzt das so um, dass er seine Lizenzen (in der Regel überfachliche C-Lizenzen) pauschal um ein Jahr verlängert. Wir als Fachverband sind aber gehalten, uns an die Regelungen unseres Spitzenverbandes zu halten - für uns der DJB. Der hat beschlossen, nicht pauschal zu verlängern, sondern nur bei begründeten Anträgen.

Für den NJV gilt daher bis auf weiteres Folgendes: Solange die aktuellen Fortbildungen nicht abgesagt sind, kann man dort die Verlängerung der Lizenz erwerben. Falls sie abgesagt werden (und das scheint gegenwärtig durchaus möglich), gibt es in der zweiten Jahreshälfte noch freie Fortbildungsplätze. Außerdem werden wir vermutlich zur Mitte des Jahres eine E-Learning-Fortbildung anbieten, die ganz ohne Präsenzphase auskommt.

Sollte es bei all den Angeboten noch Schwierigkeiten geben, werden wir zum Jahresende bei der Verlängerung kulant sein.