Teilnehmer*innen
Alle Athletinnen und Athleten, die sich bei den Landes-Einzelmeisterschaften (LEM) U15 am 13. Juni 2026 in Isenbüttel für die NDEM qualifiziert haben, bleiben startberechtigt und behalten ihren Startplatz. Allerdings ist eine erneute Meldung durch den NJV erforderlich.
Dafür müssen alle qualifizierten Athlet*innen ihre Startbereitschaft einschließlich der aktuellen Gewichtsklasse per E-Mail an sportreferententeam@njv.de bestätigen.
Sollten qualifizierte Athlet*innen am ursprünglich geplanten Termin aus nachvollziehbaren Gründen verhindert gewesen sein und nun teilnehmen können, wird ebenfalls um eine entsprechende Rückmeldung per E-Mail gebeten.
Gewichtsklassenwechsel
Liegt das Gewicht einer Teilnehmerin oder eines Teilnehmers über der Gewichtsklasse, in der die Qualifikation erreicht wurde, ist eine Meldung in einer höheren Gewichtsklasse möglich. In diesem Fall erfolgt die Einordnung nachrangig gegenüber den regulär qualifizierten Teilnehmenden dieser Gewichtsklasse.
Am Wettkampftag können gemeldete Teilnehmende bei Übergewicht in der nächsthöheren Gewichtsklasse starten. Bei Untergewicht entfällt hingegen die Startberechtigung.
Startgeld
Bereits gezahltes Startgeld muss nicht erneut überwiesen werden.
Vereine, deren qualifizierte Athlet*innen am Nachholtermin nicht teilnehmen, obwohl das Startgeld bereits überwiesen wurde, werden gebeten, sich für die Rückerstattung beim Sportreferententeam zu melden.
Bitte geben Sie dabei den Vereinsnamen, die Namen der Nichtstarter*innen sowie die Kontoverbindung, von der das Startgeld überwiesen wurde, an.
Die Rückmeldung muss bis spätestens Freitag, 23. August 2026, erfolgen. Ohne fristgerechte Rückmeldung wird der Startplatz gegebenenfalls an Nachrücker*innen vergeben.
Die vorläufige Ausschreibung ist bereits online verfügbar. Die finale Ausschreibung wird kurz vor der Veranstaltung veröffentlicht.