Die Geschäftsstelle

Die NJV-Geschäftsstelle ist der Dreh- und Angelpunkt des Verbandes. Vereinen, Judoka und Funktionären steht das Team an fünf Tagen in der Woche in allen den Verband betreffenden Angelegenheiten zur Verfügung. Alle Anliegen werden gerne per Email, postalisch, telefonisch oder persönlich entgegengenommen.

Telefonisch erreichbar und für den Publikumsverkehr geöffnet ist die Geschäftsstelle montags bis freitags von 08:30 bis 12:30 Uhr. Zu finden sind wir im 2. Stock der Akademie des Sports in Hannover.

Kontakt

Niedersächsischer Judo-Verband e.V.

Ferdinand-Wilhelm-Fricke Weg 10
30169 Hannover

Telefon: 0511 / 12 68 56 00
E-Mail: Mail

Wir sind für Euch da:

Andreas Horn

Geschäftsführung

Tel: 0511 / 12 68 56 00
E-Mail

Team Medien

Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation

E-Mail

Bei spezifischen Fragen und Anliegen stehen Euch darüber hinaus unser Präsidium und Vorstand und unsere NJV-Referent*innen zur Verfügung.


Häufig gestellte Fragen

Nachfolgend werden einige immer wiederkehrende Fragen zu Bestellungen, Passangelegenheiten, wichtigen Dokumenten und Formularen beantwortet. Die FAQ aktualisieren wir in regelmäßigen Abständen.

Was kann ich in der Geschäftsstelle bestellen?

Bearbeitet werden die Bestellungen von Jahressichtmarken, Prüfungsmaterialien, Kinderjudopässen und Kampfrichterpässen. Wir empfehlen jedoch, die Materialien direkt über das Judoportal des Deutschen Judo-Bunds (DJB) zu bestellen. Einige Materialien (z.B. Dan-Prüfungsmarken und Materialien zum 1.-2. Kyu) können nur von einem bestimmten Personenkreis, jedoch nicht von Vereinsvertreter*innen erworben werden, da die Prüfungen auf höherer Ebene stattfinden. Die Bestellung von Judopässen erfolgt ausschließlich über das Judoportal des DJB.

Was muss ich bei der Aufgabe von Bestellungen beachten?

Aus Gründen der Rechtssicherheit sind Bestellungen immer in Textform (z.B. per E-Mail) und von einer verantwortlichen Person der Abteilung bzw. des Vereins (z.B. Abteilungsleiter, Vereinsvorstand oder bevollmächtigte Person) aufzugeben. Vertragspartner des NJV ist in aller Regel der (Haupt)verein bzw. – sofern selbstständig – die jeweilige Abteilung. Daher muss aus der Bestellung zwangsläufig der Verein bzw. die Abteilung hervorgehen. Darüber hinaus sollten Bestellungen mit einer Lieferanschrift und – falls abweichend – mit einer Rechnungsanschrift versehen werden.

Was muss ich bei der Bestellung von Kyu-Prüfungsmaterialien während der Übergangsfrist (bis Ende 2023) von der alten Prüfungsordnung zum neuen Graduierungssystem beachten?

Gebt bei der Bestellung der Materialien unbedingt an, ob nach altem oder nach neuem System geprüft wird. Die Prüfungsbundles des alten Systems enthalten eine Prüfungsmarke, eine Urkunde und ein Begleitheft (12,00 Euro). Die neuen Sets enthalten eine Graduierungsmarke und eine Urkunde (12,00 Euro). Eine Besonderheit bietet der neue 8. Kyu (weiß-gelber Gürtel) im neuen Graduierungssystem. Die zugehörige Graduierungsurkunde (inklusive Code, der die Marke ersetzt) ist zu einem Stückpreis von 3,50 Euro zu erhalten.

Wie erfolgt die Bestellung von Judopässen?

Die Bestellung von Judopässen erfolgt über das Judoportal des DJB. Die Rechnungsstellung erfolgt quartalsweise über die NJV-Geschäftsstelle. Ein Judopass kostet 11,00 Euro zuzüglich Portokosten.

Wo finde ich Angaben zu Preisen, Beiträgen und Entgelten?

Die aktuelle Übersicht über Beiträge und Entgelte (Stand 07.03.2023) findet Ihr in unserem Downloadbereich. Information: Durch den Beschluss der DJB-Mitgliederversammlung 2022 den Preis der Jahressichtmarke um einen Euro zu erhöhen, beträgt der NJV-Mitgliedsbeitrag ab 01.01.2023 26,00€/Mitglied (vgl. NJV-Finanz- und Gebührenordnung). Zum 07.03.2023 wurden weitere Preisanpassungen vorgenommen.

Wie erfolgt die Bestellung von Judopässen?

Die Bestellung von Judopässen erfolgt über das Judoportal des DJB. Die Rechnungsstellung erfolgt quartalsweise über die NJV-Geschäftsstelle. Ein Judopass kostet 11,00 Euro zuzüglich Portokosten.

Ein Judopass ist verloren gegangen. Und nun?

Auch die Beantragung eines Zweitpasses erfolgt über das Judoportal des DJB. Anschließend ist der Judopass mit Nachweisen über abgelegte Prüfungen an die NJV-Geschäftsstelle zu schicken. Dort werden die Pässe (bei der Anerkennung von Danprüfungen nach Beschlussfassung durch den Vorstand) bearbeitet und an den Inhaber / die Inhaberin zurückgesendet.

Wie wird bei Namensänderungen vorgegangen?

Bei einer Namensänderung (z.B. durch Heirat) muss der Judopass zusammen mit geigneten Nachweisen an die Geschäftsstelle gesendet werden. Dort wird die Änderung vorgenommen und der Pass anschließend wieder zurückgesendet.

Wie erfolgen Startrechtswechsel?

Möchte ein Judoka sein Einzelstartrecht für einen anderen Verein wahrnehmen, bestätigen die Vereine dies auf der dafür vorgesehenen Seite im Judopass. Die Geschäftsstelle trägt das Feld „Beginn der Startberechtigung“ ein und stempelt die Eintragung ab. So kann auch bei Änderungen des Mannschaftsstartrechts verfahren werden.

Was ist beim Startrechtswechsel zu beachten?

Erfolgt ein Wechsel des Einzelstartrechts auch im laufenden Jahr, sieht die Wettkampfordnung eine Wartezeit von drei Monaten (längstens jedoch zum 31.12. eines Jahres) vor. Wird die Startberechtigung zum 01.01. eines Jahres gewechselt, entfällt diese Wartezeit. Der Pass muss in diesem Fall spätestens zum Jahreswechsel in der Geschäftsstelle vorliegen. Bis zur Altersklasse U18 entfällt die Wartezeit auch, wenn mit dem Wechsel der Startberechtigung der Wechsel des Erstwohnsitzes einhergeht. Während der Wartezeit darf an Meisterschaften und vom Niedersächsischen Judo-Verband oder seinen Untergliederungen veranstalteten Turnieren nicht teilgenommen werden. Wird der Judopass mit den Eintragungen verspätet an die Geschäftsstelle gesendet und in der Zwischenzeit an Wettkämpfen teilgenommen, beginnt die Sperre am Tag der letzten Wettkampfteilnahme. Während der Wartezeit können NJV-Lehrgänge besucht und an Prüfungen teilgenommen werden.

Wie erfolgt die Übertragung der bestandenen Prüfung aus einem Judo-Kinderpass in einen Judopass?

Im Rahmen von „Judo spielend lernen“ können Vereine Judo-Kinderppässe nutzen. Sind alle Sticker im Heft vorhanden, gilt der 8. Kyu als bestanden. Spätestens jetzt sollte ein regulärer Judopass im Judoportal des DJB bestellt werden. Die abgelegte Prüfung wird bei Vorliegen beider Pässe durch die NJV-Geschäftsstelle in den Judopass übertragen.

Was ist allgemein zu beachten?

Startrechtswechsel, Namensänderungen und die Anerkennung von Prüfungen können nur durch die Geschäftsstelle des NJV vorgenommen werden. Eintragungen durch Vereine, Untergliederungen oder einzelne Funktionäre sind ungültig. Der an die Geschäftsstelle eingesendete Pass muss gültig sein (aktuelle Jahressichtmarke), damit die Bearbeitung erfolgen kann. Sendet Ihr uns die zu bearbeitenden Pässe postalisch zu, legt bitte einen ausreichend frankierten Umschlag für den Rückversand bei.

Wo finde ich wichtige Dokumente und Formulare?

Alle Dokumente und Formulare stehen Euch in unserem Service- und Downloadbereich zur Verfügung.

Welche Dokumente stehen online zum Download bereit?

In unserem Service- und Downloadbereich findet Ihr von unseren Satzungen und Ordnungen, über Materialien und Formularen zu Kyu- und Danprüfungen bis hin zu Ehrungsanträgen, Wettkampfregeln und Skripten alle den Verband betreffenden und helfenden Dokumente.