Hinweise zur DSGVO-konformen Kontaktdatenerfassung

Durch die jeweils gültige Fassung der niedersächsischen Corona-Verordnung sind alle Vereine verpflichtet, die Kontaktdaten der Teilnehmer*innen der Trainingseinheiten zu erheben. Der LandesSportBund Niedersachsen (LSB Niedersachsen) und die Landesbeauftragte für den Datenschutz in Niedersachsen geben wichtige Hinweise für eine datenschutzkonforme Erfassung von Kontaktdaten, die für die eventuelle Nachverfolgung und Unterbrechung von Infektionsketten erhoben werden müssen.

Der NJV hat diese Aspekte in seine sportartspezifischen Hinweise aufgenommen und aktualisiert. Die aktuellen sportartspezifischen Hinweise sowie ein Mustererfassungsbogen des LSB Niedersachsen sind im Servicebereich zu finden.

Eine wesentliche Änderung betrifft die Abfrage nach Krankheitssymptomen oder anderen Aspekten, die mit Corona in Zusammenhang stehen können. Eine Abfrage von Gesundheitsdaten im Kontakterfassungsbogen sollte nicht vorgenommen werden, sondern nur die Daten abgefragt werden, die in der Verordnung genannt sind (Name, Anschrift, Datum und Zeiten). Bei Fragen zu den Informationspflichten nach Art. 13 und 14 der DSG-VO sollten sich die Trainer*innen im eigenen Verein erkundigen. 

Die ergänzenden Hinweise im Überblick

  • Es sollten für jedes Training bzw. jede Maßnahme einzelne Erfassungszettel (Mustervorlage) zum Einsatz kommen, auf denen sich Teilnehmer*innen selbstständig eintragen können.
  • Die Erfassungszettel müssen so aufbewahrt werden, dass nur der die für die Verarbeitung zuständigen Personen Zugriff darauf haben, mindestens drei Wochen aufbewahrt und nach spätestens vier Wochen vernichtet werden.
  • Bei der Verwendung von Listen sollten die zuständigen Personen die Daten selbst erfragen und eigenständig in die Liste eintragen.
  • Auf eine Abfrage von Symptomen und anderen Gesundheitsdaten, die auf eine Corona-Infektion hindeuten kann, sollte im Kontakterfassungsbogen grundsätzlich verzichtet werden.
  • Es sind zwingend die Informationen gem. Art 13 der DS-GVO zu veröffentlichen, welche bspw. über die konkrete rechtliche Grundlage, den Zweck und die Verantwortlichen der Datenverarbeitung Auskunft geben. Für die korrekte Erstellung dieser Informationen ist bei Vereinsmaßnahmen grundsätzlich der eigene Verein der richtige Ansprechpartner. (Für Veranstaltungen des NJV und seinen Untergliederungen existiert ein separates Form- und Informationsblatt.)
  • Ohne Erfassung der Kontaktdaten darf eine Teilnahme an der Trainingsmaßnahme bzw. der Zutritt zum Veranstaltungsort nicht gewährt werden.

Hinweise zur datenschutzkonformen Erfassung von Kontaktdaten

Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Datenschutzkonforme Dokumentation zur Umsetzung der Niedersächsischen Verordnung zur Neuordnung der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Website)

LandesSportBund Niedersachsen e.V.
Mustererhebungsblatt (Website)

Merkblatt der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen (Website)