Neue Lockerungen für den Sportverkehr - NJV-Testpflicht bleibt bestehen

Trotz aktueller Lockerungen rund um den Umgang mit dem Coronavirus gilt für NJV-Maßnahmen weiterhin die folgende Meldung, veröffentlicht am 04.03.2022:

Die niedersächsische Landesregierung erlässt regelmäßig neue Verordnungen zum Umgang mit dem Coronavirus. Aktuell befinden wir uns in einem Lockerungsdreischritt, der uns langsam wieder Richtung Normalität führen soll. Nachdem seit dem 24.02.2022 erste Lockerungen gelten, tritt am 04.03.2022 der zweite Schritt der Rücknahme von Corona-Schutzmaßnahmen in Kraft. Im dritten Schritt sollen - wenn alles gut geht und es nicht zu einem Wiederansteigen der Infektions- und Krankenhauszahlen kommt - die coronabedingten Einschränkungen fast vollständig gelockert werden.

Der niedersächsische Sport profitiert maßgeblich von diesen Lockerungen, die der LandesSportBund Niedersachsen in einem Übersichts-Paper zusammengefasst hat. Auch wir als NJV empfehlen allen unseren Judo-Vereinen, sich an den Hinweisen und Empfehlungen des LSBs zu orientieren. Konkret beinhalten die Lockerungen folgende Punkte:

  • Die 3G-Regel wird außer Kraft gesetzt – alle Sportler*innen dürfen am Training teilnehmen
  • Beim Sport in geschlossenen Räumen herrscht dennoch Maskenpflicht, außer bei der direkten Sportausübung

Weil Judo als Kontaktsportart eine Sonderrolle einnimmt, hat das NJV-Präsidium entschieden, dass bei NJV-Landesmaßnahmen (bspw. Lehrgangsmaßnahmen, Wettkämpfe) weiterhin auf Testungen gesetzt werden soll. Der Zugang zu NJV-Landesmaßnahmen ist entsprechend weiterhin nur mit einem negativen Test möglich. Grundsätzlich sind das:

  • zertifizierter Bürger-/Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden)
  • PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden)
  • Selbsttest vor Ort.

Näheres regeln die Ausschreibungen der Maßnahmen.

Der NJV empfiehlt weiterhin die konsequente Umsetzung der notwendigen Hygienemaßnahmen, z.B. Matte regelmäßig säubern, Reinigen von Oberflächen und Gegenständen, Abstandseinhaltung mit unbekannten Personen, Nutzung sanitärer Anlagen regeln, Teilnahme nur bei Symptomfreiheit usw.

Auch wenn wir uns auf dem Weg zurück zum Judo-Alltag befinden, möchten wir Euch bitten, zum Schutz unserer Judoka sensibel und wohlüberlegt mit den Lockerungen umzugehen.

Weitere Informationen findet Ihr auf der Website des LandesSportBunds Niedersachsen.