Testpflicht entfällt bei Landesmaßnahmen

Weil Judo als Kontaktsportart eine Sonderrolle einnimmt, galt trotz allgemeiner Lockerungen bis vor kurzem eine Testpflicht bei allen NJV-Landesmaßnahmen.

Das NJV-Präsidium hat nun beschlossen, die Testpflicht bei Landesmaßnahmen auszusetzen.

Zum Schutz unserer Judoka empfehlen wir weiterhin die konsequente Umsetzung von notwendigen Hygienemaßnahmen und bitten um einen sensiblen Umgang mit dem Virus.
Erscheint daher nur zu Trainingseinheiten und anderen Maßnahmen, wenn Symptomfreiheit gegeben ist. Außerdem empfehlen wir weiterhin private Testungen - beispielsweise mit Selbsttests.

Weitere etwaige Regelungen und Vorgaben entnehmt Ihr den Ausschreibungen von NJV-Maßnahmen.