Qualifikation und Meldung zur DEM MF

Zahlreiche Judoka des NJV haben sich über verschiedene Qualifikationswege für die Deutschen Einzelmeisterschaften der Männer & Frauen 2020 (25./26.01.2020 in Stuttgart) qualifiziert.
Die Meldung der Judoka und die Überweisung des Meldegeldes erfolgt - wie bei der NDEM und DPM - ausschließlich über den Landesverband.

Qualifiziertenliste des NJV (Stand 11.12.2019, Download)

Ausschreibung zu den DEM M/F 2020 am 25./26.01.2020 (Download)

Das Meldegeld für die DEM M/F beträgt 40,00€/Judoka. Das Meldegeld ist bis zum 09.01.2020 (Zahlungseingang) vereinsweise auf das NJV-Konto einzuzahlen. Bei bis 09.01.2020 nicht eingegangenem Meldegeld erfolgt keine Meldung zur DEM.

Judoka, die sich noch für eine Gewichtsklasse entscheiden müssen, geben dem Sportreferententeam bis spätestens 10.01.2020 eine Rückmeldung per Mail.

Für Fragen und Hinweise steht wie gewohnt das Sportreferententeam per Mail zur Verfügung. Sofern Athlet*innen nicht starten, sollte das Sportreferententeam ebenfalls darüber informiert werden (Mail).

Niedersächsischer Judo-Verband e.V.
IBAN: DE82 4401 0046 0326 2074 65
BIC: PBNKDEFF
Verwendungszweck: DEM MF, Verein, Nachnamen, Vornamen

Der NJV unterstützt seine Athlet*innen, die bei der DEM tatsächlich gestartet sind, in gewohnter Weise durch die Übernahme des Meldegeldes. Für die Erstattung des Meldegeldes ist ein (formloser) Antrag des Vereins mit Bitte um Erstattung des Meldegeldes bis 15.02.2020 an das Sportreferententeam (Email) notwendig.

Betreff: Erstattung Meldegeld DEM M/F 2020
Mit anzugeben sind:

  • Vor- und Nachnamen sowie Gewichtsklasse der Athlet*innen
  • Verein
  • Kontoverbindung des Vereins

Der NJV wünscht allen Athlet*innen viel Erfolg!