Bedingungen für die Lizenzverlängerung

Eine C-Lizenz ist vier Jahre gültig, für die Verlängerung der Gültigkeit müssen 15 Lerneinheiten Fortbildung absolviert werden. Merke: Eine Judolizenz kann nur mit judospezifischen Lehrgängen verlängert werden!

Folgende Möglichkeiten bietet der NJV dazu an:

1. Möglichkeit: 15 Stunden an einem Wochenende
Der NJV bietet pro Jahr fünf solcher Wochenenden an. Diese Trainer C-Fortbildungen stehen im NJV-Terminkalender, werden auf der Homepage des NJV im Herbst des Vorjahres veröffentlicht und außerdem im Newsletter für Trainer*innen einzeln ausgeschrieben.

2. Möglichkeit: 3 mal 5 Stunden
Jeder Bezirksfachverband bietet pro Jahr zwei 5-stündige Fortbildungen an. Man kann über vier Jahre drei solcher Fortbildungen sammeln und hat dann auch sein Soll erfüllt. Jede*r kann auch in „fremden“ Bezirken an solchen Halbtagsveranstaltungen teilnehmen. Achtung: Die drei Fortbildungen müssen unterschiedliche Themen haben!
Im Bezirk Hannover werden ca. 8 Mal jährlich sogenannte „Bezirksfreitage“ angeboten. Diese werden mit 3 Stunden für die Lizenzverlängerung anerkannt.
Im Land gibt es zudem Möglichkeiten, Fortbildungsstunden im Online-Format abzuleisten. Grundsätzlich aber gilt: nicht alle 15 Lerneinheiten sollen online absolviert werden.

3. Möglichkeit: Kader, Kampfrichter*in, Kata, Prüfer*in
Maximal 10 Stunden dürfen beim Kadertraining der Landestrainer absolviert werden. Wenn ein*e Heimtrainer*in also mit seinen Jugendlichen/Erwachsenen zu einem Wochenendtraining fährt und mit auf der Matte hilft, kann er*sie sich dafür 5 Stunden Trainer-Fortbildung bescheinigen lassen. Maximal 2 solcher Wochenenden kann er*sie sich auf die Lizenzverlängerung anrechnen lassen. Die restlichen Stunden können beispielsweise auf Bezirksebene absolviert werden. Sinngemäß gleiche Regelungen gelten für Kampfrichter*innen und für Prüfer*innen- und Kata-Lehrgänge (die eigene Dan-Vorbereitung zählt allerdings nicht).

4. Möglichkeit: Weiterführende Ausbildungen
Trainer B, Trainer A, Judolehrer, Ausbildung Judo mit Behinderten gelten ebenfalls als Verlängerung.

5. Möglichkeit:
NJV-Sommerschule, DJB-Sommerschule und HJV-Herbstschule gelten ebenfalls als Verlängerung.

Fortbildungen anderer Judo-Verbände werden grundsätzlich anerkannt, sonstige Lehrgänge und Veranstaltungen nur nach vorheriger Absprache. In Zweifelsfällen wendet euch bitte an den Ausbildungsleiter (Mail: martin.vondenbenken(at)njv.de).

Judospezifische A- und B-Lizenzen haben eine Gültigkeitsdauer von zwei bzw. drei Jahren. Sie werden vom DJB ausgestellt und verlängert. Erwerb und Verlängerungen dieser Lizenzen sollten vom Lizenzinhaber beim Ausbildungsleiter gemeldet werden. Nur so ist die Bezuschussung durch den LSB sichergestellt.

Hier findet Ihr das Dokument zum Download.