Kyu- und Danprüfungen
Prüfungen im Judo sind kleine Etappenziele und Motivationen auf dem persönlichen Weg („Judo“ = sanfter Weg) Judo zu lernen und sich weiter zu entwickeln.
Dieser „Entwicklungsstand“ wird nach außen durch unterschiedlich farbliche Gürtel sichtbar. Sie lassen erkennen, auf welcher Lernstufe sich ein Judoka befindet und sollten sich aus dem regelmäßigen, zielgerichteten Training ergeben, so dass eine Prüfung keine Kontrolle, sondern vielmehr ein Abgleich des technischen und persönlichen Leistungs- und Fertigkeitstandes, ist.
Der Deutsche Judobund hat hierbei in seinem Ausbildungs- und Prüfungsprogramm vier Ausbildungsstufen entwickelt, die mit der Überprüfung einzelner Stand- und Bodentechniken später auch mit zu lösenden Situationen und Aufgabenstellungen abschließen. Der Judoka lernt über die verschiedenen Ausbildungsstufen hinweg, sein technisches Repertoire an Wurf- und Bodentechniken zielgerichtet in wettkampfbezogenen Situationen einzusetzen und seine individuelle Kampfkonzeption sowie Handlungsalternativen zu entwickeln.
Dabei werden im Kyu-Bereich (bunte Farbgürtel von weiß bis braun) zwei Ausbildungs- und Prüfungsstufen unterschieden: zum einem die Judo-Grundausbildung „Judo kennen lernen und Grundlagen schaffen“ (8. – 5. Kyu) und zum anderen das Grundlagentraining „Vertiefen, Erweitern und Variieren“ (4. – 1. Kyu).
Die inhaltlichen Schwerpunkte des Dan-Prüfungsprogramms (schwarzer Gürtel) bestehen im Weiteren aus dem „Wiederholen, Festigen und Perfektionieren“ (1. – 2. Dan) des zuvor Erlernten, sowie im „Reflektieren und Gestalten“ (3. – 5. Dan) des Judos im Allgemeinen und im Persönlichen. Individuelle Stärken werden gefördert, die persönliche Spezialtechnik gefestigt und situationsgerecht angepasst sowie modifiziert. Weiterhin schlägt der Judoka in dieser Stufe den Weg vom Lernenden zum Lehrenden ein.
Gürtelstufen oberhalb des 5. Dan werden innerhalb des DJB an Judoka verliehen, die sich aufgrund ihres besonderen persönlichen Engagements und/oder ihrer Erfolge im Wettkampf verdient gemacht haben. Hierbei ändert sich die Gürtelfarbe von schwarz zu rot-weiß (6. – 8. Dan).
Zur Sicherung eines einheitlichen Prüfungsstandards im NJV werden auf Vorschlag der Vereine besonders qualifizierte Judoka zu Kyu-Prüfern lizenziert. Diese können innerhalb der Vereine Prüfungen vom 8. – 3.Kyu abnehmen. Die Ausbildung und Prüfung zum 2. – 1. Kyu (blauer und brauner Gürtel) erfolgt in den Kreisen, Regionen und Arbeitskreisen des NJV. Für Dan-Prüfungen, die auf Landes- oder einer Untergliederungsebene durchgeführt werden, setzt der NJV-Prüfungsreferent speziell geschulte und erfahrene Judoka ein.