Vorläufige Änderung der Wettkampfordnung

In seiner Januarsitzung hat das NJV-Präsidium eine vorläufige Änderung der NJV-Wettkampfordnung für die Jugendregeln der Altersklasse U15 beschlossen. Damit erfolgt eine Angleichung an Entscheidungen des DJB.

In seiner letzten Mitgliederversammlung am 28.10.2023 hat der DJB Änderungen an den Jugendregeln der Altersklasse U15 beschlossen, die mit Beginn des Jahres 2024 in Kraft getreten sind. Judoka der Altersklasse U15 dürfen nun auf den Rücken fassen. Der Griff um den Nacken mit Fassen des Judogi ist ebenfalls erlaubt. Weiterhin verboten bleibt der Griff um den Nacken ohne Fassen des Judogi.

Grund für diese Änderung war ein Antrag der DJB-Bundestrainer, um Jugendliche besser auf internationales Niveau vorbereiten zu können.

Damit im NJV weiterhin die Regelungen des DJB Anwendung finden, war eine vorläufige Änderung der NJV-Wettkampfordnung notwendig. Diese Regelung behält bis zur Bestätigung des NJV-Verbandstages 2024 seine Gültigkeit.

Die Anpassung der NJV-Wettkampfordung für den Punkt 3.12.6 Griff in und um den Nacken sowie die aktualisierte Tabelle zur Anwendung der Jugendregeln im NJV sind im Service-Bereich zum Download verfügbar.

 

Änderung der NJV-Wettkampfordnung

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3.12.6 Griff in und um den Nacken
3.12.6.1 In der U15 und jünger ist der Griff um den Nacken ohne Griff mit dieser Hand in den Judogi verboten.
3.12.6.2 In der U13 und jünger ist der Griff in oder um den Nacken mit Fassen des Judogi verboten. In der U15 ist dieser Griff nur zum Angreifen erlaubt.
3.12.6.3 In der U13 und jünger ist der Griff über die Schulter oder den Arm auf den Rücken verboten, sofern er nicht durch eine gegengleiche Auslage entstanden ist. In der U15 ist dieser Griff nur zum Angreifen erlaubt.

NEU

3.12.6 Griff in und um den Nacken
3.12.6.1 In der U15 und jünger ist der Griff um den Nacken ohne Griff mit dieser Hand in den Judogi verboten.
3.12.6.2 In der U13 und jünger ist der Griff in oder um den Nacken mit Fassen des Judogi verboten.
3.12.6.3 In der U13 und jünger ist der Griff über die Schulter oder den Arm auf den Rücken verboten, sofern er nicht durch eine gegengleiche Auslage entstanden ist.